Die Einigung zwischen dem Kunstsammler Cornelius Gurlitt und Bayern sowie der deutschen Bundesregierung scheint auch Auswirkungen auf das Strafverfahren zu haben: Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahmung der Kunstsammlung aufgehoben und die Werke freigegeben. Dies, nachdem sich der betagte Sammler noch Anfang der Woche mit den Behörden darauf einigte, seine Sammlung von Experten untersuchen zu lassen und die unter Raubkunstverdacht stehenden Werke binnen eines Jahres zurückzugeben.
Änderung der rechtlichen Situation
Die rechtliche Situation habe sich geändert, teilte die Augsburger Staatsanwaltschaft nun mit. Zugunsten Gurlitts: Nach zwei Jahren erhält der Kunsthändlersohn seine Sammlung zurück. Dieser zeigte sich erleichtert: «Er freut sich, ist dankbar und erleichtert, dass alles sich so auflöst», sagte sein Anwalt Tido Park.
Anfang 2012 hatten die Behörden die rund 1280 Kunstwerke aus der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen beschlagnahmt. Wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögendsdelikt blieben sie bis heute unter Verschluss. Rund 500 Objekte stehen unter Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.
Noch unklar, was mit der Sammlung geschieht
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Was nun mit der wertvollen Sammlung – unter anderem mit Objekten von Picasso, Munch, Cézanne und Monet – geschehen soll, gab Gurlitts Anwalt nicht preis. «Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt», ist er überzeugt. Laut Behörden sind die Ermittlungsverfahren mit dieser Entscheidung aber noch nicht abgeschlossen.
Nach der heutigen Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft steht der bayrische Justizminister Winfried Bausback (CSU) unter Beschuss. Oppositionspolitiker behaupten, dass zwischen der aktuellen Entscheidung und der Grundsatzeinigung von Gurlitt mit Bayern und der Bundesregierung von Anfang der Woche ein Zusammenhang bestehe. Von einem Deal zwischen dem Kunsthändler und der Staatsanwaltschaft ist die Rede, von juristischen Absprachen. Bausback weist alle Vorwürfe zurück.