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Gezeichnetes Porträt von Cornelius Gurlitt. Im Hintergrund Bilder von der Rückseite.
Legende: Cornelius Gurlitt hatte die Kunstsammlung von seinem Vater, dem NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, geerbt. Cecilia Bozzoli

Kunst Gurlitt-Erbe: Pro und Contra vor dem Entscheid

Das Kunstmuseum Bern steht vor einer schwierigen Entscheidung. Bis Anfang Dezember muss der Stiftungsrat beschliessen, ob er Gurlitts Erbe annimmt. Vor einem Jahr erfuhr die Öffentlichkeit von der Kunstsammlung, in der zahlreiche Fälle von NS-Raubkunst und «entarteter» Kunst vermutet werden.

Der Berner Stiftungsrat ist nicht zu beneiden. Die Entscheidung, die er fällen muss, ist schwierig. Vermutlich versucht das Gremium, zwei Grundsätzen Folge zu leisten.

Die Washingtoner Erklärung

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Die « Washington Principles » gibt es seit 1998. Sie stehen für eine rechtlich nicht bindende Übereinkunft, NS-Raubkunst zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine «gerechte und faire Lösung» zu finden.

  1. Das Kunstmuseum muss grösstmögliche Rechtssicherheit bewahren: Niemand kann in Bern Interesse daran haben, dass NS-Raubkunst in die Sammlung gelangt – und dann womöglich durch Raubkunst-Prozesse wieder herausgeklagt wird. Die Lösung, die in Bern angestrebt wird, muss also NS-Raubkunst ausschliessen.
  2. Das Kunstmuseum Bern muss sich auch über Gerechtigkeit Gedanken machen: Wenn die Institution das Erbe nicht annimmt, geht es an entfernte Nichten und Neffen Gurlitts. Diese sind als Privatleute nicht verpflichtet, die Washingtoner Erklärung zu befolgen.

In Bern muss also abgewogen werden. Und das geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bekannt ist lediglich, dass der Berner Stiftungsrat mit bayrischen und deutschen Behörden in Verhandlung steckt. Die folgenden Punkte dürften in den Verhandlungen eine Rolle spielen:

PRO

  • Das Kunstmuseum Bern würde als öffentliche Institution dafür sorgen, dass für die in Gurlitts Sammlung enthaltene NS-Raubkunst «gerechte und faire» Lösungen gefunden werden. Dies nach Massgabe der Washingtoner Erklärung.
  • Das Kunstmuseum Bern hätte die Möglichkeit, mit einer vorbildlichen Lösung neue Massstäbe zu setzen: eine «Best Practice» für öffentliche Museen im Umgang mit NS-Raubkunst. Dadurch könnte das Kunstmuseum Bern nicht nur internationale Aufmerksamkeit, sondern auch Prestige erlangen.
  • Die Kunstwerke aus Gurlitts Sammlung würden gut in die Sammlung des Kunstmuseums Bern passen, das bedeutende Werke der klassischen Moderne besitzt.

CONTRA

  • Dem Kunstmuseum Bern könnte fortan der Ruf von Raubkunst-Besitz anhaften.
  • Eine «Lawine von Prozessen» könnte über das Museum rollen. Davor warnte Ronald Lauder, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, gegenüber Spiegel Online .

Was würde die Annahme für andere Museen bedeuten?

Beiträge zum Thema

Jenseits von Pro- und Contra-Abwägungen würden bei einer Annahme des Erbes neue Fragen im Raum stehen: Wie geht man generell mit NS-Raubkunst um? Bisher wandte man in Deutschland die Washingtoner Erklärung offensiver an als in der Schweiz. Wenn Bern die Washingtoner Erklärung gleich wie in Deutschland umsetzt, könnte sich das auf andere Museen in der Schweiz auswirken.

Ausserdem haben sich nach Angaben der NZZ deutsche Museen zu Wort gemeldet und Werke zurückgefordert, die im Nationalsozialismus als «entartet» diffamiert und beschlagnahmt wurden. Bisher waren solche Werke von jeder Rückgabe ausgeschlossen. Sollte Bern auch die vermuteten «entarteten» Werke aus dem Gurlitt-Erbe zurückgeben, kann das weltweite Folgen für den Umgang anderer Museen mit «entarteter» Kunst in ihren Sammlungen haben.

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