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Blick auf die Stadt Winterthur mit dem markanten Sulzer-Hochhaus.
Legende: Die Stiftung von Bruno Stefanini, dem auch das Sulzer-Hochhaus in Winterthur gehört, steht in der Kritik. Keystone

Kunst Ist etwas faul im Stiftungsland Schweiz?

In der Schweiz gibt es rund 14 000 Stiftungen. Zu reden gibt aber derzeit vor allem eine von ihnen: Die Stiftung Kunst, Kultur und Geschichte von Bruno Stefanini. Ist die in der Kritik stehende Stiftung ein Einzelfall oder gibt es grundlegende Probleme bei den Stiftungen in der Schweiz?

Die Vorwürfe gegen die Stiftung Kunst, Kultur und Geschichte von Bruno Stefanini sind gewichtig: Die Kunstwerke würden nicht sachgerecht gelagert und seien kaum inventarisiert. Bruno Stefaninis Tochter Bettina wirft dem Stiftungsrat vor, man wolle sie und ihren Bruder mit einer Änderung der Statuten aus der Stiftung ausschliessen. Stefaninis Kinder wehren sich erbittert, derzeit befinden sich die beiden Streitparteien in einer Mediation.

Ist der Fall Stefanini ein Einzelfall?

Was sagt der Skandal um die Stiftung von Stefanini über das Stiftungsland Schweiz aus? Bestehen bei Schweizer Stiftungen grundlegende Probleme? Der Fall Stefanini sei ein Einzelfall, sagt der Anwalt und Kunstrechtsexperte Alexander Jolles: «Wenn man die Anzahl der Stiftungen in der Schweiz kennt, dann lesen wir letztlich in den Medien immer nur von ein paar wenigen, bei denen es Anlass zu Diskussionen gibt». Vom Grossteil der Stiftungen, die ihre Arbeit gut machen, wäre nichts zu lesen, so Jolles weiter.

Die Geschwister sitzen nebeneinander und schauen ernst in die Kamera
Legende: Vital und Bettina Stefanini befinden sich im Streit mit der Stiftung ihres Vaters. Keystone

Doch auch wenn es sich nur um einige wenige schwarze Schafe handelt – diese Fälle zeigen doch, was an Missbräuchen möglich ist im Stiftungsparadies Schweiz. Wer eine Stiftung gründen will, findet in der Schweiz dank einer liberalen Gesetzgebung optimale Rahmenbedingungen und wenig Kontrolle vor.

Die Kontrollinstanz steht im Fall Stefanini denn auch in der Kritik: Der eidgenössischen Stiftungsaufsicht lag bereits 2007 ein Gutachten vor, das die unsachgemässe Lagerung und unzureichende Inventarisierung in der Stiftung «Kunst, Kultur und Geschichte» bemängelte. Passiert ist dann aber wenig oder zumindest drang wenig davon an die Öffentlichkeit.

Benno Schubiger, Geschäftsführer der Sophie und Karl Binding Stiftung, kritisiert die Aufsicht ebenfalls vorsichtig: «Ich würde vermuten, dass sie ihren Auftrag etwas wenig intensiv auslegt, das heisst, sie interveniert ziemlich spät». Auch komme die Stiftungsaufsicht ihrer Informationspflicht zu wenig nach.

Fördern statt kontrollieren

Ist es also nötig, die Kontrolle zu verschärfen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden? Alexander Jolles hält es nicht für die richtige Lösung, das komplizierte Schweizer Stiftungsrecht zu verändern – schliesslich seien Stiftungen letztlich Schenkungen, ein Stifter schenke Vermögenswerte und Kunstgegenstände an die Stiftung. «Das ist eine Privatinitiative, die es grundsätzlich zu fördern gilt und in die sich der Staat meiner Meinung nach nur mit einer grossen Zurückhaltung einmischen soll», so Jolles.

Die liberalen Schweizer Rahmenbedingungen für Stiftungen seien zu erhalten, auch wenn es in Einzelfällen Missbräuche gäbe, sagt Jolles weiter. Dennoch stellt sich die Frage, wie Missbräuche verhindert werden sollen, wenn an der rechtlichen Grundlage nichts geändert wird. In der Stiftungslandschaft werden derzeit Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert, es gibt Empfehlungen zu Good Governance und der liberale Think Tank «Avenir Suisse» rät in einer kürzlich veröffentlichten Studie dazu, die Kontrollinstanzen besser zu vernetzen.

Alternative Formen

Benno Schubiger von der Sophie und Karl Binding Stiftung ist anderer Meinung: schon vor der Stiftungsgründung sei bessere Beratung nötig, sagt er. Man müsse sich jeweils die Frage stellen, ob das Rechtsinstitut der Stiftung die richtige Lösung sei oder ob eine andere Form vielleicht sinnvoller wäre. Die grundlegende Schwierigkeit bleibt aber bestehen: um Missbräuche zu verhindern, muss einem geschenkten Gaul ins Maul geschaut werden.

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