Seit 1985 hing im damaligen Terminal A des Flughafens Zürich Christian Herdegs Werk «So near – So far» – eine Arbeit, welche der Flughafen beim renommierten Lichtkünstler in Auftrag gegeben hatte. Doch eines Tages hätten ihm Passagiere geschrieben und gefragt, wo denn seine Lichtinstallation geblieben sei, erzählt Herdeg. Es stellte sich heraus: Seine Arbeit wurde zwischen 2005 und 2008 abgehängt und entsorgt, ohne dass der Schaffer informiert worden wäre.
Auf Anfrage von SRF schreibt die Pressestelle des Flughafens: «Die Gründe für die Demontage des Werks sind nicht dokumentiert. Es ist anzunehmen, dass neue Anforderungen und Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Nutzung des Raumes dazu geführt haben.»
Das gleiche Schicksal ereilte auch ein anderes Kunstwerk von Christian Herdeg. Er habe einer seiner Mitarbeiterinnen «Lichtsegel» zeigen wollen, erzählt Herdeg. 1995 hatte er mit dieser Arbeit einen Wettbewerb der Elektrizitätswerke Zürich EWZ gewonnen. Von da an hing «Lichtsegel» im Hauptgebäude der EWZ der Stadt Zürich. Doch als Herdeg und seine Mitarbeiterin vorbeischauten, war da kein Lichtsegel mehr.
Die Installation ist einer räumlichen Umgestaltung zum Opfer gefallen, wie die EWZ schreiben. Man habe aber vor dem Umbau die Fachstelle Kunst und Bau kontaktiert und nachgefragt, ob das betroffene Werk im Inventar aufgeführt sei und wie zu verfahren wäre. «Die Rückmeldung war, dass es sich nicht um ein Kunst- und Bau-Objekt handelt und EWZ keine weiteren Massnahmen vor dem Rückbau/der Entsorgung ergreifen müsse.»
Die Krux bei der Sache: Als Christian Herdeg 1995 sein «Lichtsegel» montierte, gab es die Fachstelle Kunst und Bau noch gar nicht, diese wurde erst 2001 eröffnet. Das dürfte auch der Grund sein, weswegen Herdegs Werk in keiner Inventarliste auftauchte.
Das Gesetz sagt: Informieren ist ein Muss
Warum werden Kunstwerke aus Versehen entsorgt? Im Fall der beiden Lichtinstallationen dürfte der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielen. Entscheidungsträger, welche 1985 beziehungsweise 1995 Herdegs Kunstwerke in die Gebäude holten, arbeiten mittlerweile vielleicht nicht mehr dort und können somit auch nicht darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um die Werke eines international renommierten Künstlers handelt.
Nötige Umbauten, bürokratische Löcher oder ein sich wandelndes Kunstverständnis dürften weitere Faktoren sein, die Kunstwerke an Gebäuden zum Verschwinden bringen. Wo die beiden Lichtinstallationen Herdegs gelandet sind, ist bis heute unklar. Einzig gewiss ist, dass man den Künstler von Gesetzes wegen hätte informieren müssen, dass seine Werke abgehängt werden, und dass man ihm diese Werke zur Rücknahme hätte anbieten müssen.
In anderen Fällen habe das einwandfrei funktioniert, erzählt Christian Herdeg. Erst kürzlich habe sich ein Kunde gemeldet: Aufgrund eines Umbaus könne man eine von Herdegs Lichtskulpturen nicht mehr integrieren, ob er an einer Rücknahme interessiert sei. «So muss es sein», sagt Herdeg.
Ob er ein retourniertes Werk verwerten könne, sei dann allerdings eine andere Frage. Im konkreten Fall handele es sich um eine elf Meter lange Lichtinstallation. «Die kann ich mir jetzt auch nicht einfach ins Wohnzimmer hängen», sagt Herdeg und lacht. Immerhin: Seinen trockenen Humor hat der 84-jährige Künstler nicht verloren, auch wenn ihm zwei seiner Werke abhanden gekommen sind.