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Literatur Google Books siegt vor US-Gericht – mit Folgen für die ganze Welt

Google hat bereits über 20 Millionen Bücher digitalisiert. Einige US-Autoren fürchten um ihre Urheberrechte und wollen seit Jahren das Projekt «Google Books» stoppen. Nun hat das oberste US-Gericht entschieden: Google darf das. Der Entscheid hat Auswirkungen auf die Buchbranche weltweit.

Zur Person

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Legende: Wikimedia/Ordercrazy

Der deutsche Journalist und Autor Holger Ehling beschäftigt sich in einem Blog und einer Kolumne in der Fachzeitschrift «BuchMarkt» mit den wirtschaftlichen Hintergründen der internationalen Verlags- und Medienbranche. 2011 veröffentlichte er «eBooks verkaufen – aber richtig!» (Verlag Phil Space Press).

Holger Ehling, das oberste US-Gericht hat entschieden, dass Google weiterhin Bücher digitalisieren darf. Ist der Streit zwischen Google und der Autorenvereinigung in den USA damit erledigt?

Ja. Der Supreme Court hat sich geweigert, die Beschwerde der Autoren überhaupt anzuhören. Denn es gab schon in Vorinstanzen sehr eindeutige Entscheide zugunsten von Google. Die Begründung: Das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind, überwiegt gegenüber dem kommerziellen Interesse von Verlagen und Autoren.

Welche Auswirkungen hat das konkret für Autoren und Verlage?

Sie müssen nun hinnehmen, dass ihre Bücher digitalisiert und zum Kauf im Netz angeboten werden, ohne dass sie darauf Einfluss nehmen können. Die Entlohnung, die ihnen dafür zusteht und die Google angekündigt hat, ist bisher nicht geklärt. Es dürfte sich aber um sehr kleine Beträge handeln, die mit üblichen Autorenhonoraren nicht zu vergleichen sind.

Ein konkretes Beispiel?

Google Books

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Der Internet-Konzern Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher zu digitalisieren, unterdessen sollen es rund 20 Millionen sein. Die Bücher können im Netz gelesen und durchsucht werden. Bei den Suchergebnissen werden nicht die ganzen Texte angezeigt, sondern nur Auszüge der Fundstellen. Der Rechtsstreit mit der Autorenvereinigung dauerte seit 2005.

Nehmen Sie an, Sie haben vor 20 Jahren ein Buch geschrieben, das nach 10 Jahren im Verkauf nicht mehr aufgelegt worden ist. Bisher war es immer so, dass bei einer Neuauflage dem Autor dafür ein Honorar zugestanden wird. Das ist jetzt mit der Digitalisierung entfallen: Im digitalen Bereich gibt es das Konzept der Neuauflage nicht, sondern nur die Verfügbarkeit für alle Zeit.

Ist dieser Entscheid in den USA auch relevant für die Schweiz und andere Länder?

Ja. Die US-Gerichte behalten sich immer vor, dass ihre Entscheide weltweit Wirkung haben. Und Google wird sich bei allfälligen Klagen in Europa – sei es in der Schweiz oder vor dem europäischen Gerichtshof – darauf berufen, dass sie ein US-amerikanisches Unternehmen sind und der Streit in den USA beigelegt wurde. Da wird man wenig Handhabe haben, dagegen vorzugehen.

Gleichzeitig schlägt das auch die Richtung ein, die wir in Europa sehen: Auch hier fallen die sogenannten Urheberrechts-Schranken immer dichter, die Gerichte gehen immer weiter mit ihrer Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung von Urheberrechten.

Können Sie dies anhand eines Beispiels erläutern?

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat entschieden, dass wissenschaftliche Werke an universitären Bibliotheken praktisch unbegrenzt digital kopiert und verteilt werden dürfen.

Bisher war es auch in der Schweiz immer so: Eine Bibliothek kauft ein Buch und das wird ein Mal zur Verfügung gestellt. Wenn ein Student es lesen will, muss er sich anstellen, bis das Buch verfügbar ist. Jetzt wird ein Buch gekauft, hundertmal kopiert, hundertmal zur Verfügung gestellt und der Verlag und der Autor bekommen einmal Honorar. Das wurde für rechtens erklärt, weil es um das öffentliche Interesse in Wissenschaft und Forschung geht.

Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Kultur kompakt, 19.4.2016, 17:10 Uhr

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