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Krimis: mörderischer Lesespass Wenn es in der Realität nur so einfach wäre

Können Anwälte, Polizisten oder Kriminalkommissare überhaupt Krimis lesen, ohne sich dauernd zu nerven? Markus Melzl, ehemaliger Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, über Realität und Fiktion in TV-Krimis und Kriminalromanen.

Ich komme mir jetzt natürlich als ganz mieser Spielverderber vor. Aber die Kluft zwischen Realität und Fiktion ist enorm, egal, ob diese Fiktion nun in Buchform oder über die Mattscheibe einem breiten Publikum präsentiert wird. Beginnen wir mal beim Tatort eines Tötungsdeliktes. Da sieht man Kriminaltechniker in der vorgeschriebenen Schutzkleidung bei der Arbeit, während bereits der Gerichtsarzt schon mal im lockeren Tenue die Leiche untersucht. Ganz zu schweigen von weiteren Personen, die sich in der unmittelbaren Nähe des Verblichenen aufhalten, sich aber keinen Deut um den Spurenschutz kümmern. Und warum sehen Tote im Fernsehen immer so schön aus?

Markus Melzl

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Kriminalkommissär a.D. Markus Melzl (61) trat anfangs 2012 nach 39 Jahren Polizei- und Kriminaldienst in Basel in den Ruhestand. Seit August 2012 schreibt der ehemalige Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft als Kolumnist bei der Basler Zeitung regelmässig zu den Themen Sicherheit und Kriminalität.

Kriminaltaktischer Unsinn

Schliesslich werden Zeugen und Tatverdächtige direkt am Tatort befragt, ohne die Aussagen schriftlich festzuhalten. Oder der Beschuldigte zwischen Tür und Angel gefragt, ob er jemanden umgebracht habe, was in dieser Form rechtlich absolut unzulässig und auch aus kriminaltaktischer Sicht ein absoluter Blödsinn ist. Was immer also unser Tatverdächtiger auch sagen wird, kann vielleicht gar nicht im Strafverfahren gegen ihn verwendet werden, weil ihm die strafprozessualen Parteienrechte verweigert wurden und der Beizug eines zwingend notwendigen Rechtsbeistand irgendwie in Vergessenheit geriet.

Die Strafprozessordnung ist nämlich bei Befragungen penibel einzuhalten, wobei die exakt gleiche Genauigkeit auch bei Abhöraktionen, Überwachungen und Hausdurchsuchungen gilt. Das Schweizerische Strafgesetzbuch umfasst 392 Gesetzesartikel und die Eidgenössische Strafprozessordnung deren 457; dazu kommen noch Nebengesetze wie zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz und viele weitere mehr. Würde unser echter Kriminalkommissar diese Gesetzesbestimmungen so locker wie seine TV-Kollegen interpretieren, könnten unzählige Fälle nie an die Gerichte überwiesen werden. Jede Menge Verfahrenseinstellungen, Beschwerden und Schadenersatzforderungen wären zwangsläufig die Folgen. Dies alles zum Vorteil der Täter, wobei gleichzeitig die Opferansprüche auf der Strecke bleiben würden.

Tabu Polizeigewalt

Man denke da nur an den Fall des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der in einem Entführungsfall im Jahre 2002 einer beschuldigten Person Folter androhte in der Hoffnung, das Opfer, ein damals 11jähriger Junge, lebend retten zu können. Daschner wurde verurteilt, wobei der Fall hitzige Diskussionen weit über Deutschland hinaus auslöste. Die Debatte drehte sich um die Frage der Zulassung von staatlicher Gewaltandrohung und letztlich auch zur Gewaltanwendung als Mittel zur Erzwingung von Aussagen bei einem praktisch nicht zu lösenden Dilemma.

Das rechtliche Verdikt fiel jedoch glasklar aus und das Verhalten des Polizeichefs war unzulässig, was – nebst der strafrechtlichen Verurteilung – zur Folge hatte, dass dem Entführer und Mörder des 11jährigen Jungen eine Wiedergutmachung von mehreren tausend Euro zugesprochen wurde. Die realen Kommissare tun also gut daran, niemals einem Tatverdächtigen die Dienstwaffe an die Schläfe zu halten oder den Kopf in eine Kloschüssel zu drücken, um so ein Geständnis zu erwirken.

Mythos Einzelkämpfer

Dann noch etwas zum Umgangston und zur Zusammenarbeit. In all den vielen Dienstjahren habe ich meine Strafverfolgungskollegen durchwegs als Teamplayer erlebt. Mürrische Einzelkämpfer, die unter Alkoholeinfluss Mitarbeitende vor den Kopf stossen, hätten bei jeder seriös arbeitenden Kriminalpolizei zu Recht eine sehr kurze Halbwertszeit. Im Rahmen von Sonderkommissionen arbeiten Kriminalistinnen und Kriminalisten zusammen mit Forensikern, Profilern, Gerichtsmedizinern und weiteren Fachexperten, streng nach den Regeln von Strafrecht und Strafprozessordnung. In einem solchen Arbeitsumfeld bleibt kein Platz für Rumgebrülle oder das pubertäre Zuschlagen von Bürotüren. Alles andere ist Fiktion und dient der Unterhaltung, wobei gegen eine solche Unterhaltung an sich nichts einzuwenden ist.

Es geht auch anders

Doch es geht auch anders. Persönlich schätze ich jene Kriminalromane, die sich nicht nur stark an der Realität orientieren, sondern auch in der Lage sind, durch eine authentische Stimmung den Leser zu faszinieren. Der sizilianische Schriftsteller Andrea Camilleri hat mit «Commissario Montalbano» eine vollkommene Romanfigur geschaffen, wo der Kommissar, sein Personen- sowie Landschaftsumfeld und sogar die Straftaten selbst sich atmosphärisch perfekt ergänzen.

Zum Schluss noch ein ganz kleiner Warnhinweis: Bei Kontakten mit Polizei und Staatsanwaltschaft im «Real Life» sollte man sich der Diskrepanz zwischen Realität und Fiktion bewusst sein, ansonsten sind jede Menge Missverständnisse vorprogrammiert.

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