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Literatur Suhrkamp muss 2.2 Millionen Euro an Hans Barlach zahlen

Im Suhrkamp-Streit geht auch die nächste Runde an Hans Barlach: Der Verlag muss mehr als zwei Millionen Euro an ihn überweisen.

Im Machtkampf um den Suhrkamp Verlag hat die Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz erneut eine schwere juristische Niederlage erlitten: Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Mittwoch die von ihr geführte Familienstiftung, an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach knapp 2.2 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu zahlen.

Gewinnanteil aus Immobilienverkauf

Barlach berief sich auf eine Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern, wonach sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und Archivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Konto zu überweisen sei. Eine Gesellschaftsvereinbarung halte die Ausschüttung des Gewinns «klipp und klar» fest, stellte das Gericht dazu fest.

Das ehemalige Suhrkamp-Haus in der Lindenstraße in Frankfurt, das 2011 abgerissen wurde.
Legende: Das ehemalige Suhrkamp-Haus in der Lindenstrasse in Frankfurt, das 2010 verkauft wurde. Christos Vittoratos

Der traditionsreiche Verlag war auf Betreiben der Verlegerin Anfang 2010 vom langjährigen Stammsitz Frankfurt nach Berlin umgezogen. Ulla Unseld-Berkéwicz, die Witwe des 2002 verstorbenen Verlags-Patriarchen Siegfried Unseld, hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags. Barlachs Medienholding AG Winterthur gehören 39 Prozent.

Weiteres Urteil in erbittertem Streit

Die Anwälte der Familienstiftung verwiesen dagegen ohne Erfolg darauf, dass mit dem Bilanzgewinn die finanziellen Reserven des Unternehmens gestärkt werden sollten. Notfalls hätte dann ein Darlehen aufgenommen werden müssen, um die Ansprüche des Minderheitsgesellschafters zu erfüllen, argumentierte das Gericht.

Barlach und Unseld-Berkéwicz liefern sich seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung: Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die Verlagschefin als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen Berliner Villa angemietet und den Mitgesellschafter nicht informiert.

Noch mehrere hängige Verfahren

Dagegen legte Unseld-Berkéwicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Handelskammer ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt als nächste Instanz kann angerufen werden.

Das entscheidende Verfahren im Machtkampf ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschliessen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt aussergerichtlich zu lösen. Letztlich könnte das Verfahren die Auflösung des Verlags bedeuten.

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