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100 Jahre Musikgenossenschaft Wofür braucht es eigentlich die Suisa?

Für Musikschaffende ist sie existenziell, aber auch wenig greifbar. Was ist die Suisa – und was macht die Verwertungsgesellschaft genau?

Was macht die Suisa eigentlich genau? Die Suisa wurde 1923 als private Genossenschaft gegründet. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Urheberrechte der Musikschaffenden in der Schweiz. Das heisst: Sie zieht bei denen Geld ein, die Musik öffentlich nutzen und verteilt es an jene, die sie komponiert haben. Also an die Urheberinnen und Urheber.

Was haben die Musikschaffenden davon? Die Suisa sichert einen Teil ihres Einkommens, und zwar mit einer Arbeit, welche Musikschaffende selbst nicht leisten könnten. Bei der Suisa laufen die Fäden zusammen. So liefern alle Radiostationen automatisch eine Liste mit den gespielten Titeln ab. Die Suisa ordnet mithilfe eines Registers zu, wer die Werke komponiert hat und zahlt anschliessend die Entschädigung aus. Das funktioniert auch international, weil die Verwertungsgesellschaften der verschiedenen Länder zusammenarbeiten.

Mädchen hört mit Kopfhörer und iPad Musik.
Legende: Jedes gespielte Stück wird von der Suisa registriert – und Musikerinnen und Musiker erhalten eine Entschädigung. KEYSTONE/GAETAN BALLY

Wie viel verdienen Musikschaffende pro Jahr? Die Organisation zählt etwa 41'000 Mitglieder, reich werden aber damit nur die wenigsten: Gerade mal 25 Urheberinnen und Urheber sowie etwa 40 Musikverlage verdienen mehr als 100'000 Franken pro Jahr. Der Grossteil der Mitglieder verdient sehr wenig bis nichts, weil ihre Musik nie oder nur selten öffentlich genutzt wird. Bei jedem elften Musikschaffenden liegt das jährliche Einkommen bei etwa 1000 Franken pro Jahr. Die meisten Musikerinnen und Musiker verdienen ihr Geld aber eher mit Liveauftritten.

Wer muss alles Gebühren bezahlen?

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Die wichtigsten Antworten von Giorgio Tebaldi, Leiter Kommunikation Suisa.

SRF: Muss ich Suisa-Gebühren bezahlen, wenn ich an einer Privatparty Musik abspiele?

Giorgio Tebaldi: Nein. Nur bei öffentlichen Partys muss man Gebühren entrichten. Wichtig: Auch Hochzeiten gelten als Privatfeiern.

Muss ich auch Suisa-Gebühren entrichten, wenn ich bei einer Veranstaltung keinen Eintritt verlange?

Ja, sobald eine Veranstaltung öffentlich ist und man Musik abspielt, muss man Suisa-Gebühren bezahlen – auch wenn man keinen Eintritt verlangt und keinen Gewinn erzielt.

Muss ich als Hobby-Band Suisa-Gebühren bezahlen?

Wenn die Veranstaltung öffentlich ist und selbst organisiert wird, ja. Ansonsten müssen das die Veranstaltenden übernehmen. Wichtig: Auch wenn die Band nur eigene Songs spielt, müssen Suisa-Gebühren bezahlt werden.

Müssen Guggenmusiken Suisa-Gebühren bezahlen?

Es kommt darauf an. Wenn Guggenmusiken an einem Fasnachtsumzug auftreten, müssen sie keine Gebühren bezahlen. Wenn sie an einer öffentlichen Fasnachtsparty auftreten, dann müssen die Veranstaltenden die Gebühren bezahlen.

Wie sieht es bei Chören aus?

Alle Musikvereinigungen müssen Suisa-Gebühren bezahlen. Wenn der Eintrittspreis weniger als 45 Franken beträgt, erhalten sie einen günstigeren Tarif. Die Suisa hat mit verschiedenen Verbänden Gesamtverträge, zum Beispiel mit dem Schweizerischen Blasmusikverband, mit der Schweizerischen Chorvereinigung und dem Eidgenössischen Jodlerverband. Mitglieder profitieren von Ermässigungen. Wenn der Urheber oder die Urheberin des Musikstücks schon länger als 70 Jahre tot ist, erlischt das Urheberrecht.

Müssen Turnvereine Suisa-Gebühren bezahlen, wenn sie ihre Turn- und Tanzshows mit Musik unterlegen?

Ja, auch Turnvereine müssen Suisa-Gebühren bezahlen. Sogar Hotels und Vermieterinnen von Ferienwohnungen müssen Gebühren bezahlen, sofern die Zimmer über Geräte verfügen, über die Musik abgespielt werden kann. Auch für Warteschleifenmusik und Hintergrundmusik in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Gebühren bezahlt werden.

Wer bezahlt die Suisa-Gebühren? Alle, bei denen die Nutzung von Musik den privaten Rahmen verlässt. Das heisst: Radio- und Fernsehanstalten, Streamingplattformen, Filmproduktionsfirmen, Konzertveranstaltungen, Bars und Restaurants und zahlreiche Geschäfte. Bereits ein Quartierfest gilt als öffentliche Veranstaltung. Auch jeder Coiffeursalon muss für die Musik bezahlen, mit der er die Kundschaft berieselt – ob via Radio oder Streamingplattform spielt dabei keine Rolle.

Ein Radio in einem Friseurgeschäft in Zürich
Legende: Ein Radio genügt – und Gebühren werden fällig: Ein Radio in einem Friseurgeschäft in Zürich. KEYSTONE/Christian Beutler

Wie wird das kontrolliert? Es ist eine Herausforderung für die Suisa, alles zu erfassen. Gerade kleine Veranstaltungen, die sich online nicht gut aufzuspüren lassen, gehen der Suisa häufig durch die Lappen. Und es gibt auch Veranstalter, die sich gerichtlich gegen die Gebühren wehren .

Schützt die Suisa musikalische Werke? Grundsätzlich sind Musik und Text durch das Urheberrecht geschützt und nicht durch die Suisa. Aber bei der Verwertungsgesellschaft arbeiten sogenannte Musikologinnen und Musikologen, die bei Plagiatsverdacht musikalische Werke miteinander vergleichen und beurteilen. Aber: Die Suisa hat keine Polizeifunktion und geht nicht proaktiv auf Plagiatsjagd. Sie kann lediglich eine beratende Rolle einnehmen und empfehlen, ob sich im Verdachtsfall ein Verfahren lohnt. Einen wirksamen Hebel hat die Suisa allerdings: Solange ein Plagiatsverfahren nicht abgeschlossen ist, kann sie Geld zurückhalten.

Wie sieht die Zukunft der Suisa aus? Das ist schwierig, vorauszusagen. In den letzten Jahren war die Digitalisierung eine grosse Herausforderung für die Suisa – und diese Entwicklung ist bei weitem nicht abgeschlossen. Beispielsweise wird künstliche Intelligenz beim Komponieren von Musik eine immer wichtigere Rolle spielen und so das Urhebergesetz und damit auch die Suisa, auf die Probe stellen.

Radio SRF 2 Kultur, Kontext, 16.06.2023, 9:00 Uhr

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