Gema siegt vor Gericht - Open AI darf Reinhard Meys «Über den Wolken» nicht mehr benutzen
Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstösst in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht.
Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die wegen 9 Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie «Männer» von Herbert Grönemeyer, «Über den Wolken» von Reinhard Mey und «In der Weihnachtsbäckerei» von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.
Wozu hat Open AI die Lieder benutzt?
Box aufklappenBox zuklappen
Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.
Es ist wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und weitere Instanzen beschäftigen wird. Die finale Entscheidung könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb erklärt hatte.
Lieder memorisiert oder nicht?
Box aufklappenBox zuklappen
Dass die KI mit den neun Lieder trainiert wurde, war in dem Prozess (Aktenzeichen 42 O 14139/24) unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert – also abgespeichert und damit vervielfältigt oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben.
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.