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Die Knöpfe eines Mischpults, Nahaufnahme.
Legende: Bestehende Musikfetzen kopieren, übernehmen, verfremden, verzerren: gängige Praxis in der elektronischen Musik. Imago

Musik Kunstform oder Diebesgut? Wenn einer des anderen Musik klaut

Musik von anderen abkupfern kann ganz schön teuer werden. Wie aktuelle Gerichtsurteile zeigen, kann das sogar in die Millionen gehen. Dabei ist das Stehlen von Musik Alltag und eine Kunstform.

Zwei Gerichtsentscheide in der Musikbranche haben kürzlich für Schlagzeilen gesorgt: Pharrell Williams und Robin Thicke müssen mehr als sieben Millionen Dollar an die Erben des Soul- und R&B-Sängers Marvin Gaye bezahlen. Das Verdikt: Williams' und Thickes Sommerhit von 2013, «Blurred Lines», ist abgekupfert. Kurz darauf: Der US-Rapper Jay Z muss dem Schweizer Jazzer Bruno Spoerri die Hälfte der Gewinne seines Songs «Versus» abgeben. Die Begründung auch hier: Plagiat.

Späte Tantiemen

Bereits bestehende Tonschnipsel übernehmen und verfremden, verzerren, in eine neue Form bringen ist eine geläufige Kunstform: das Sampling. Man kennt es vor allem in der elektronischen Musik und im Hip-Hop.

Man nehme das Sample «Amen Break» aus dem Song «Amen, Brother» der Funk- und Soulband The Winstons aus dem Jahr 1969: Drei gleiche Takte, im vierten Takt ein kurzer Stolperer. Es ist der meistkopierte Klangschnipsel der Musikgeschichte. Hunderte von Songs, die wir täglich im Radio hören, verwenden diesen Beat. Mehr noch: Experten sind der Meinung, dass diese vier Takte den elektronischen Musikstil «Jungle» begründet haben, mit Vertretern wie der englischen Band The Prodigy.

2 Sekunden Plagiat, 8 Jahre Rechtsstreit

The Winstons gibt es nicht mehr. Der Schlagzeuger Gregory Coleman, der das Original einspielte, starb 2006 verarmt und obdachlos. Auch sein Musiklabel ist Geschichte. Niemand hat sich dafür eingesetzt, dass Tantiemen fliessen. Bis jetzt. Seit ein paar Wochen läuft eine Crowdfunding-Kampagne , quasi als Wiedergutmachung. Bis jetzt sind umgerechnet knapp 27'000 Franken zusammengekommen.

Fehlt die Genehmigung für die Wiederverwendung von Musikschnipseln, landen solche Kopien immer mal wieder vor dem Richter. Da können schon zwei Sekunden reichen: Die Rapperin Sabrina Setlur klaute von Kraftwerk ein solches Minischnipsel. Kraftwerk kämpfte acht Jahre lang vor Gericht, und bekam schliesslich Recht.

Für jedes Zitat ein Formular

Die Diskussion, ob die Weiterverwertung bestehender Klangschnipsel Kunstform oder Diebesgut ist, kann man auch ad absurdum führen: Der deutsche Komponist Johannes Kreidler packte 2008 in seiner Kunstaktion Product Placements unglaubliche 70'200 Klangschnipsel in ein Stück von 30 Sekunden.

Wie es das Gesetzt vorschreibt, füllte er für jedes einzelne Klangteilchen ein Formular der GEMA aus, der Deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Mit einem Lastwagen fuhr er der GEMA vor und überreichte die 70‘200 Formulare, mit der Bitte um Bearbeitung. Damit sprach er vielen Musikern aus dem Herzen: Höchste Zeit für die Anpassung der Gesetze.

Tausendfach, jeden Tag

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Ob ein Urheberrecht verletzt wird oder nicht, ist oft alles andere als einfach zu beantworten: «Eine grosse Streitfrage im Urheberrecht ist, inwieweit es die unabhängige Parallelschöpfung gibt», sagt Markus Weber, Assistent am Lehrstuhl für Immaterialgüterrecht an der Uni Zürich.

Das ist dann der Fall, wenn jemand eine Melodie geschaffen hat, und ein anderer kommt unabhängig von diesem auf dieselbe Melodie, so Weber. «Reiner Zufall», ist denn auch die klassische Rechtfertigung in solchen Fällen. Durchaus nachvollziehbar: «Die Anzahl sinnvoller Melodien im Popbereich, die nicht zu stark dissonant aufgeladen sein dürfen, ist überschaubar. Da kommt man schnell zu ähnlichen Melodien», sagt Markus Weber.

Die rechtliche Grenze

Heute, wo zudem noch jeder alles auf Youtube hochladen kann, passiert das tausendfach jeden Tag. Weber: «Es gibt ganz viele Leute, die etwas Bestehendes neu mischen, die ganz einfach Spass haben und kreativ sein wollen. Das sind vielfach Leute, die nicht von der Musik leben, sondern gewöhnliche Internetnutzer.»

Aber wo ist denn nun die rechtliche Grenze zwischen kreativer Spielerei und Rechtsverletzung? Im Urheberrecht gehe es nicht so sehr um die Frage, was man überhaupt darf, sagt Weber. «Es geht um das Vorgehen, wenn ein Eingriff stattgefunden hat: Wie kommt man an den Rechtsverletzter ran? Wie kann man ihn greifen, wie kann man ihn einklagen, was kann man von ihm fordern?»

Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Kultur kompakt, 17.3.2015, 17.10 Uhr.

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