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Sounds! Story: Alles nur geklaut?
Aus Sounds! Zentrale vom 21.02.2023. Bild: AI Komposition / Dreamstudio
abspielen. Laufzeit 27 Minuten 3 Sekunden.
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Pharrell Williams & Co. Alles nur geklaut? Deshalb wird im Musikmarkt immer öfter geklagt

Von Pharrell Williams und Robin Thicke bis Yung Gravy: Wer Musik stiehlt, muss mit Klage rechnen. Doch die Gerichte tun sich mit Entscheiden schwer, weil exakte Regeln fehlen.

Seit es Musik gibt, wird geklaut – und zwar in allen Genres. Davon zeugen aufsehenerregende Gerichtsurteile. So mussten zum Beispiel Robin Thicke und Pharrell Williams 2015 den Nachkommen von Marvin Gaye 7,4 Millionen US-Dollar bezahlen.

Ihr Song «Blurred Lines» sei ein Plagiat von «Got to give it up», befand das Gericht.

Schwammige Gesetzeslage

Ein anderes Gericht hätte in diesem Fall vielleicht anders entschieden, sagt die Anwältin für Urheberrecht, Chantal Bolzern. Denn es gäbe keine fixen Beurteilungskriterien, etwa eine bestimmte Anzahl an Noten.

«Musik und Rechtswissenschaft sind keine exakten Wissenschaften», erklärt Bolzern. Weil Richter und Richterinnen in Sachen Musik nicht zwingend bewandert sind, werden oft Fachpersonen hinzugezogen, die im Vorfeld ein Gutachten erstellen. Auf diese Berichte stützt sich dann das Gericht bei seinem Entscheid.

Klagen als Geschäftsmodell

Wer klagt und Recht bekommt, kann damit eine Stange Geld verdienen. Das dürfte ein Grund sein, warum die Urheberrechtsklagen in den letzten Jahren in Grossbritannien und Amerika massiv zugenommen haben.

Sänger mit mit weisser Jacke und gestreiftem Hemd auf der Bühne.
Legende: Hat er sich unrechtmässig bedient? Der US-amerikanische Rapper Yung Gravy (Bild) hat eine Klage von Rick Astley am Hals. IMAGO / MediaPunch

Mittlerweile können dort sogar Versicherungen abgeschlossen werden, die einen im Falle einer Klage finanziell unterstützen. In der Schweiz sei der Markt dafür zu klein, sagt Bolzern. Deswegen würde man sich hier in rund 90 Prozent der Fälle aussergerichtlich einigen.

Urheberrecht vs. Kunstfreiheit

1997 verwendete der deutsche Musikproduzent Moses Pelham im Song «Nur mir» zwei Sekunden aus Kraftwerks «Metall auf Metall». Diese zwei Sekunden ziehen sich als Basis durch den ganzen Song und sorgen dafür, dass sich Kraftwerk und Pelham mittlerweile seit über 20 Jahren vor Gericht streiten. Und das, obwohl Pelham schon lange zugegeben hat, dass er sich tatsächlich bei Kraftwerk bedient hatte.

Bandmitglieder der Band «Kraftwerk»
Legende: Die Düsseldorfer Elektropop-Pioniere Kraftwerk – hier bei einem Auftritt im Jahr 2015 – streiten seit Ende der Neunziger mit Moses Pelham. IMAGO/Arnulf Hettrich

Grund für den Zwist sei nicht nur das Sample, sondern zwei unterschiedliche Haltungen, wie mit der Musik anderer umgegangen werden dürfe, sagt Chantal Bolzern: «Die einen pochen darauf, dass die Rechte zwingend bei dem Urheber bleiben müssen, andere verlangen kreative Freiheit und einen offeneren Umgang mit fremdem Material.»

Schlupfloch statt Sample

Ein Phänomen sorgt derzeit vor allem in den USA für rote Köpfe: die Interpolation. Dabei werden Teile aus alten Songs neu aufgenommen und mit dem eignen Song verwoben. Nun gibt es Fälle, in denen Interpolation und Original so ähnlich klingen, dass sie kaum noch unterscheidbar sind.

So wird die Interpolation zu einem Schlupfloch, damit keine echten Samples verwendet werden müssen. Diese sind aufwändiger abzuklären und teurer.

Cover, Interpolation, Sample – das müssen Sie wissen

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Beim Cover wird ein Song nahe am Original aufgenommen. Erlaubt ist ein leicht anderes Tempo oder eine etwas andere Instrumentierung. Bei der SUISA müssen die Original-Urheber angegeben werden.

Bei der Bearbeitung wird ein Song erkennbar und stark verändert – z. B. in einem anderen Genre aufgenommen, oder in eine andere Sprache übersetzt. Es kann auch nur ein Teil eines Songs übernommen werden – z. B. eine Hook, ein Riff oder ein Refrain. Die Urheberin muss der Bearbeitung zustimmen und bei der SUISA muss die Original-Urheberin angegeben werden.

Die Interpolation ist ein Begriff aus Grossbritannien und den USA. Es handelt sich dabei um die Übernahme eines Teils aus einem Song. Entspricht in der Schweiz einer Bearbeitung. 

Beim Sample wird ein Ausschnitt aus der Aufnahme 1:1 in einen anderen Song übernommen. Der Urheber muss der Übernahme zustimmen. Zudem muss man das Recht an der Originalaufnahme bei der Plattenfirma abklären und bei der SUISA den Original-Urheber angeben.

Aktuell ist eine Klage von Rick Astley gegen den US-Rapper Yung Gravy hängig. Letzterer hat als Intro für seinen Song «Betty (Get Money)» den Refrain des 80er-Jahre-Hits «Never Gonna Give You Up» sehr nahe am Original aufgenommen.

Wenn seine Stimme so schamlos imitiert werde, würden seine persönlichen Rechte als Interpret verletzt, sagte Astley und reichte Klage ein.

Es gibt sehr viele Unklarheiten, wie mit der Musik anderer Interpreten umgegangen werden darf. Hinzu kommt, dass Gesetze und Abgrenzungen sehr schwammig formuliert sind und sich von Land zu Land unterscheiden.

Ein persönliches Recht als Interpret, wie es Rick Astley einfordert, gibt es in der Schweiz zum Beispiel nicht.

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Radio SRF 3, Sounds, 22.02.2023, 20:00 Uhr

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