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Sexismus im Sommerhit «Layla» «Layla» muss draussen bleiben

Der Song «Layla» ist in der Schweiz populär. Auf ersten deutschen Volksfesten wird er verboten. Der Grund: Sexismus.

«Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heisst Layla! Sie ist schöner, jünger, geiler! La-la-la-la-la-la-la-Layla!»

Der Schlagersong «Layla» führt die deutschen Single-Charts an. In der Schweizer Single-Hitparade ist er auf Platz fünf aufgestiegen.

Die wummernden und leicht tanzbaren Elektrobeats sind so repetitiv gestrickt, dass der Ohrwurm auch bei hohem Alkoholpegel an den Stränden Mallorcas wasserdicht funktioniert. Auf jener Insel, die in den letzten 30 Jahren, nach der Wende, zum Eldorado des deutschen Schlagers wurde.

Sexismus in Songs

Das Problem, das sich im Sommerloch gerade wie eine hohe Welle auftürmt, ist nicht die Musik, sondern der Text des DJ-Duos: Die besungene Frau wird mit den Adjektiven «blond», «jung» und «geil» auf ihre körperlichen Reize reduziert. Mit dem Possessivpronomen «mein» wird sie als männlicher Besitz ausgegeben. Und als «Puffmama» wird sie zu einem mütterlichen Sex-Objekt degradiert.

Sexismus und Anzüglichkeiten sind im Schlagergeschäft allerdings nichts Neues. Wir erinnern uns an Ikke Hüftgold mit «Unten kommt die Gurke rein» oder an Mickie Krauses «10 nackte Friseusen».

Problem nicht nur im Schlager

Doch nicht nur im Schlager geht es so zu und her: Im Rap gehört «Fick' deine Mutter» zum Standardrepertoire. «Seximus in Songtexten ist kein Phänomen, das sich nur auf die Schlagerwelt beschränkt. In der ganzen Popmusik und in der Volksmusik der 1960er- und 50er-Jahre war das bereits Thema», sagt der Leiter der SRF-Musikprogrammierung Michael Schuler.

Doch die erniedrigende Darstellung der Frau zur Selbstüberhöhung des Mannes schlucken nicht mehr alle. Nachdem sich die Jungpartei der deutschen CDU mit «Layla» auf einem Parteianlass gefeiert hat, verbieten nun die deutschen Städte Würzburg und Düsseldorf den Song an ihren sommerlichen Volksfesten.

Verbote sind schwierig, aber möglich

Auch wenn es grundsätzlich schwierig sei, ein Lied und die darin verbreitete Botschaft zu verbieten, sei es in diesem Fall möglich, sagt Schuler: «Wenn die Stadt selbst die Veranstalterin ist, dann hat sie auch das Recht zu sagen, was gespielt wird und was nicht.»

Deutschland habe mit dem umfassenden Prinzip der sogenannten Freiwilligen Selbstkontrolle ein strenges Regulativ. Der Fall «Layla» löst nun in Deutschland eine Debatte aus. Der FDP-Politiker und Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich auf Twitter gegen Verbote aus. Das gehe zu weit.

Musikredaktionen seien frei, solche Songs abzulehnen, sagt Michael Schuler. SRF spiele den Hit beispielsweise von sich aus nicht.

In der Hitparade aber kann ein Hit nicht ignoriert werden. Was dann? «In unserer Redaktion wird das jeweils kurz diskutiert. Ich gehe davon aus, dass wir in dem Fall entschieden hätten, das Lied nur kurz anzuspielen, um dem Publikum zu zeigen, wie es klingt», erklärt Michael Schuler.

Radio SRF 2 Kultur, Kultur-Aktualität, 13.07.2022, 17:20 Uhr ; 

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