Worum geht es?
Die Internetplattform Airbnb vermittelt weltweit Wohnraum von Privaten an Touristen. Ob WG-Zimmer, Chalet, Loft oder Luxus-Apartment – das Angebot ist vielfältig und stellt eine Alternative zu Hotelzimmern und herkömmlichen Ferienwohnungen dar. Aus der Plattform, die einmal in der alternativen Nische der Sharing Economy mit der Vermittlung von Unterkünften begonnen hat, ist ein erfolgreicher Konzern geworden. Dieser gerät nun zunehmend in die Kritik, da sich auf der Plattform immer mehr rein kommerzielle Anbieter tummeln.
Auswirkungen auf den Tourismus
Die Auswirkungen der Airbnb-Angebote auf den Tourismus in der Schweiz sind positiv: Die Vielfalt an Übernachtungsmöglichkeiten ist grösser geworden und es werden vermehrt junge Touristen angezogen. Zudem reisen Airbnb-Touristen auch ausserhalb der Hauptsaison an und bleiben länger als Hotelgäste.
Konkurrenz für die Hotellerie
Kritik gibt es von Seiten der Hotellerie. Sie beklagt, dass Übernachtungs-Anbieter wie Airbnb um die Auflagen der Behörden, die für Hotels gelten, herumkämen. Dazu gehört etwa, der Gemeinde eine Kurtaxe abzuliefern, Brandschutz und Lebensmittelhygiene sicherzustellen oder hohe Haftpflichtversicherungen abzuschliessen.
Problem für Vermieter
Vermieter haben meistens kein Interesse daran, dass ihre Wohnungen von ihren Mietern weitervermietet werden. Denn: Das Untermietverhältnis kann Probleme mit sich bringen, wenn das Kommen und Gehen der fremden Gäste die Nachbarschaft stört oder sich die Frage stellt, wer bei einem Schaden haftet.
Höhere Preise für Mieter
Kritik wird auf Seiten des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands laut. Mit dem verstärkten Auftritt von kommerziellen Anbietern auf der Plattform werde in den Städten der Wohnraum verknappt. Dies führe zu steigenden Mietpreisen.
Lösungsvorschläge
Der Bundesrat will das Mietrecht trotz der neuen Übernachtungsangebote im Internet nicht verschärfen. Die Kantone werden deswegen selber aktiv: So wird derzeit im Kanton Basel-Stadt – analog zur Kurtaxe in den Tourismusgemeinden – die Einführung einer Gast-Taxe erwogen. Der Kanton Bern verlangt seit Juni 2014, dass die Mieteinnahmen bei den Steuerbehörden gemeldet werden. Zudem sucht der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband seit diesem Jahr zusammen mit dem Hauseigentümerverband an einem runden Tisch nach Lösungen .
Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Kontext, 12.04.2017, 09:02 Uhr