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Aargau Solothurn Brugg kämpft vor Verwaltungsgericht gegen Asylheim

Der Stadtrat von Brugg zieht vor Verwaltungsgericht: Er will nicht akzeptieren, dass das kantonale Gesundheitsdepartement aus dem ehemaligen Restaurant Jägerstübli ein Asylzentrum macht. Der Stadtrat macht dafür lärmtechnische Überlegungen geltend.

Der Stadtrat von Brugg zieht mit einer Beschwerde vor das kantonale Verwaltungsgericht: Sie wehrt sich gegen den Entscheid des Regierungsrates, ein ehemaliges Restaurant als Asylunterkunft zu nutzen. Das Gefecht wird aber auf einem Nebekriegsschauplatz geführt: Brugg will nämlich Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung prüfen lassen.

Mit der Beschwerde solle geklärt werden, ob auch kommunale Exekutivbehörden befugt seien, Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht wie Bundesgesetze und Bundesverfassung zu überprüfen, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

Offiziell geht es um Lärm

Der Stadtrat hatte nämlich ein Baugesuch des kantonalen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) abgewiesen. Das DGS will das ehemalige Restaurant «Jägerstübli» vorübergehend als Unterkunft für 30 bis 40 Asylsuchende nutzen. Brugg wehrt sich gegen diese Idee mit Hilfe der Lärmschutzverordnung.

Die Lärmvorschriften würden grundsätzlich nicht eingehalten, hatte der Stadtrat den Entscheid gegen das Baugesuch begründet. Konkret: Weil das ehemalige Restaurant direkt an einer Hauptstrasse liege, sei es für die künftigen Bewohner viel zu laut. Der Kanton habe nicht aufgezeigt, wie bauliche und gestalterische Massnahmen die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte ermöglichen würden.

Brugg ist gegen Asylunterkunft

Sommerliche Aufnahme der Stadt Brugg am Aareufer.
Legende: Die Stadt Brugg verzögert das geplante Asylheim im Jägerstübli: Der Kanton wollte es Mitte Jahr in Betrieb nehmen. Keystone

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass er zur Überprüfung der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit einer Bestimmung in der Lärmschutzverordnung befugt ist. Der Regierungsrat sprach dem Stadtrat diese Befugnis ab. Er hiess die Beschwerde des DGS gegen den Entscheid des Stadtrates im Februar gut.

Vom Verwaltungsgericht erhofft sich Brugg nach eigenen Angaben auch eine Antwort auf die Frage, ob bei offensichtlicher Übernutzung einer Liegenschaft ein Baugesuch abgewiesen werden darf, obwohl die Ausnützungsziffer rein numerisch eingehalten ist.

Die geplante Umnutzung des ehemaligen Restaurants «Jägerstübli» an der Zurzacherstrasse im Quartier Lauffohr ist umstritten. Gegen das Baugesuch des Kantons waren im April 2012 insgesamt 71 Einwendungen eingereicht worden.

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