Mit der Ausweitung der Einzelzuständigkeiten werde auf die praktischen Erfahrungen der seit knapp zwei Jahren bestehenden Familiengerichte reagiert, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat.
Künftig sollen jene Fälle, in denen nach heutiger Praxis im Dreiergremium des Gerichts eine Personen den Entscheid vorbereitet und die beiden anderen lediglich zustimmen, nur noch von einem Einzelrichter entschieden werden.
Es bestehe hier ein «Optimierungspotenzial», hält der Regierungsrat fest. Der Grosse Rat soll daher die entsprechenden kantonalen Einführungsgesetze anpassen. Wenn der Grosse Rat den Anpassungen zustimmt, werden die neuen Regeln bereits am 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Die Kantonsbehörden arbeiten derzeit weitere Massnahmen aus, um die Kapazitätsengpässe bei den Familiengerichten zu beheben.