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Aufschrift des Bezirksgerichts Baden beim Eingang.
Legende: Die Bezirksgerichts-Präsidenten sollen alleine über einfache Fälle im Kinder- und Erwachsenenschutzrecht entscheiden. SRF

Aargau Solothurn Aargauer Familiengerichte sollen schneller arbeiten können

Die Rechtssprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll im Kanton Aargau noch einfacher werden. Künftig sollen in einfachen Fällen nicht mehr dreiköpfige Gerichte urteilen müssen, sondern nur noch der Präsident oder die Präsidentin des Bezirksgerichts als Einzelrichter.

Am 1. Januar 2013 hatten im Aargau die in die Bezirksgerichte integrierten Familiengerichte die Aufgaben des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes übernommen. Seit diesem Zeitpunkt entscheidet neu ein Fachgericht anstelle des Gemeinderates beispielsweise über Vormundschaften.

Einzelpersonen sollen mehr Kompetenzen erhalten

Jetzt soll die Sache noch einfacher werden. An Stelle von dreiköpfigen Spruchkörpern sollen einfache Entscheide in die Einzelzuständigkeit der Vorsitzenden der Bezirksgerichte verschoben werden.

Der Bezirksgerichtspräsident darf also mehr alleine entscheiden, vor allem in administrativen Angelegenheiten, dies schlägt die Regierung vor. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September. Danach folgen zwei Lesungen im Parlament. Bis März 2015 sollte das neue Gesetz in Kraft treten, heisst es beim Aargauer Innendepartement auf Anfrage von Radio SRF.

Familiengerichte überlastet– brauchts mehr Personal?

Die Aargauer Familiengerichte sind seit anderthalb Jahren in Betrieb. Die Gerichte sind stark überlastet. Auch deshalbh hat die Aargauer Justizleitung hat Ende Mai 28 zusätzliche Stellen gefordert.

Diese Stellenaufstockung sei vorgesehen, aber nicht in der aktuellen Vorlage der Regierung, bestätigt Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Innendepartements auf Anfrage des Regionaljournals. «Die Justizleitung, die Gerichte müssen noch etwas Geduld haben. Zudem werden hier laufend Abläufe optimiert, um noch effizienter zu werden», so Fricker im Interview.

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