Die Beschwerdestelle des kantonalen Sozialdienstes hatte im Juni entschieden, dass der Mann der Gemeinde detailliert belegen muss, welche Auslagen er zwischen November 2011 und Januar 2013 hatte. Der Mann zog diesen Entscheid nun ans Aargauer Verwaltungsgericht weiter, wie eine Sprecherin am Freitag bestätigte.
Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen
Der Fall des Sozialhilfebezügers von Berikon hatte Anfang Jahr für Empörung gesorgt. Das Bundesgericht war im November 2012 zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Berikon dem heute 22-jährigen Mann zu unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.
Das Bundesgerichtsurteil löste vor allem eine landesweite Diskussionen um die Verbindlichkeit der Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Einzelne Gemeinden, darunter auch Berikon, traten aus der SKOS aus.