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Aargau Solothurn Sozialhilfebezüger von Berikon muss jetzt seine Ausgaben belegen

Die Auseinandersetzung zwischen einem Sozialhilfebezüger und der Gemeinde Berikon ist um ein Kapitel reicher. Damit der Mann nachträglich, wie vom Bundesgericht angeordnet, in den Genuss von Sozialhilfe kommt, muss er seine Ausgaben für die fragliche Zeit mit Belegen dokumentieren.

Der heute 22-jährige Mann wird der Gemeinde nun detailliert aufzeigen müssen, welche Auslagen er im Zeitraum zwischen November 2011 und Januar 2013 gehabt hat. Dies hat die Beschwerdestelle des Aargauer Sozialdienstes entschieden. Der Kanton Aargau bestätigt eine entsprechende Meldung der Lokalzeitung «Wohler Anzeiger».

Die Gemeinde Berikon reagiert erfreut

Geld und Kassenzettel
Legende: Der als «Sozialhilfebezüger von Berikon» bekannt gewordene 22-Jährige muss Belege für seine Auslagen vorweisen. Keystone

Der Entscheid der Beschwerdestelle ist ganz im Sinne der Gemeinde Berikon: «Wir haben dies immer so gefordert», sagte die zuständige Gemeinderätin Rosmarie Groux (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Der Fall des Sozialhilfebezügers von Berikon hatte Anfang des Jahres in der ganzen Schweiz für Schlagzeilen gesorgt. Zugleich löste Bundesgerichtsurteil landesweite Diskussionen um die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (Skos) aus. Mehrere Gemeinden, darunter auch Berikon, traten aus der Sos aus.

Das Bundesgericht war im November 2012 zum Schluss gekommen, dass Berikon dem 22-jährigen Mann zu unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.

Zuvor hatte bereits das Aargauer Verwaltungsgericht den Beschluss der Gemeinde aufgrund einer Beschwerde des Mannes aufgehoben. Das Gericht verfügte jedoch eine befristete Kürzung der Sozialhilfe. Die Gemeinde zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter - und unterlag.

Sozialhilfebezüger aus Berikon verweigerte die Arbeitssuche

Audio
Sozialhilfebezüger muss Belege nachreichen (24.07.2013)
01:17 min
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Gemäss Bundesgericht sei die Streichung der Leistung nur bei einem «rechtsmissbräuchlichen Verhalten» möglich. Das müsse die Gemeinde beweisen können. Berikon hatte es jedoch unterlassen, die Schritte gegen den Mann mit Verfügungen juristisch abzusichern.

Der Mann bezieht seit 2008 Sozialhilfe. Er nahm wiederholt Gesprächstermine nicht wahr. Der 22-Jährige verweigerte eine Ausbildung und eine Arbeitssuche. Der Mann hat der Gemeinde inzwischen den Rücken gekehrt. Er hat sich in Nesselnbach, unweit von Berikon, niedergelassen.

Video
Sozialhilfe - Schlaraffenland?
Aus Club vom 16.04.2013.
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