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Bundesrat Maurer und die Kinderabzüge
Aus Tagesschau vom 03.07.2020.
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Abstimmung am 27. September Bundesrat wirbt für Erhöhung der Kinderabzüge

  • Der Bundesrat stellt sich hinter das Parlament und unterstützt die Erhöhung des Kinderabzugs und den höheren Abzug für die Drittbetreuung von Kindern bei den Bundessteuern.
  • Finanzminister Ueli Maurer hat deshalb heute vor den Medien empfohlen, das Referendum gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer am 27. September abzulehnen.
  • Maurer gestand jedoch ein, die Bedenken des Bundesrats seien nicht ganz ausgeräumt, denn er müsse auch zur Bundeskasse schauen.

Darum geht es:

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Am 27. September stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ab. Es geht dabei um zwei Punkte: Zum einen soll der maximale Abzug für die Drittbetreuung von Kindern von 10'100 auf 25'000 Franken erhöht werden. Zum anderen sollen durch die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10'000 Franken auch Familien von einer Steuererleichterung profitieren, die ihr Kind nicht extern betreuen lassen.

Vor allem wegen letzterem Punkt hatten die SP und Grüne das Referendum ergriffen. Ihre Argumente: Die Steuererleichterung käme nur reichen Familien zu Gute und würde das traditionelle Modell eines Alleinverdieners festigen.

Ursprünglich wollte der Bundesrat nur den Abzug für die externe Betreuung von Kindern bei der Bundessteuer erhöhen. Kern der Vorlage sei es gewesen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

«Familienpolitische Vorlage»

Denn heute stellten die hohen Betreuungskosten oft ein Hindernis für Frauen dar, erwerbstätig zu bleiben, weil das Mehreinkommen für die externe Betreuung der Kinder ausgegeben werden müsse, so Maurer. Mit der Erhöhung des Betreuungsabzugs würde es sich für Frauen wieder vermehrt lohnen, am Arbeitsprozess teilzunehmen.

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Maurer: «Können uns eigentlich keine höheren Steuerausfälle leisten»
Aus News-Clip vom 03.07.2020.
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Doch die bürgerliche Mehrheit im Parlament entschied in der Herbstsession, ins Bundesgesetz auch noch eine Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge aufzunehmen. Damit habe es aus einer «Fachkräftevorlage» eine «familienpolitische Vorlage» gemacht, sagte Maurer. Weil damit nach Ansicht der SP nur gut verdienende Familien sparen würden, ergriff die Partei das Referendum.

60 Prozent der Familien könnten profitieren

Es gehöre in der Schweiz zu den Spielregeln, dass der Bundesrat die Entscheide des Parlaments übernehme und sie zur Annahme empfehle, sagte Maurer.

Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10'000 Franken pro Kind komme nur Familien zugute, die direkte Bundessteuern zahlten. Das seien rund 60 Prozent der Familien. Der Hauptteil der Entlastung finde ab einem steuerbaren Einkommen von rund 100'000 Franken statt. Wie hoch die individuelle Ersparnis sei, hänge von der Höhe des Einkommens ab.

Familien entlasten

Wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schreibt, wollte das Parlament mit der Massnahme Mittelstandsfamilien entlasten, unabhängig davon, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder betreuen lassen. Begründet habe das Parlament die Erhöhung unter anderem mit den hohen Kosten für Familien: Diese beliefen sich nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik für Paare (BFS) mit einem Kind im Durchschnitt auf 11'300 Franken pro Jahr.

Mit der Erhöhung des Kinderabzugs werde die Familienarbeit «angemessener honoriert». Die damit verbundenen Steuerausfälle schätzt der Bundesrat auf 370 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfielen 80 Millionen Franken auf die Kantone.

Für arbeitende Eltern und gegen Fachkräftemangel

Bei der ursprünglich vom Bundesrat geplanten Massnahme, die weiterhin Teil der Vorlage ist, geht es um die Erhöhung der Abzüge für die Drittbetreuung bei den direkten Bundessteuern auf bis zu 25'000 Franken pro Kind. Diese käme gemäss EFD Familien zugute, deren Betreuungskosten den heutigen Abzug von 10'100 Franken übersteige.

Das sei heute zum Beispiel der Fall, wenn ein Kleinkind mehr als zwei Tage pro Woche an einem nicht subventionierten Kita-Platz betreut werde. Die Erhöhung führe kurzfristig zwar zu Steuerausfällen von geschätzten 10 Millionen Franken pro Jahr. Doch nach Schätzungen des Bundesrats könnten so grob geschätzt 2500 Vollzeitstellen besetzt werden. Dadurch stiegen mittelfristig auch die Steuereinnahmen, und die Steuerausfälle könnten so wieder kompensiert werden.

Info 3, 03.07.2020, 17 Uhr;

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