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Die beiden Sozial-Vorlagen im Kanton Zürich waren ohne Erfolg
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 13.06.2021. Bild: Keystone
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Abstimmungen Kanton Zürich Höhere Familienzulagen scheitern an der Urne

Die Stimmbevölkerung lehnt zwei der drei kantonalen Vorlagen ab. Die Familien-Initiative der EDU war chancenlos.

Geldspielgesetz

Kanton Zürich: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

  • JA

    65.0%

    321'204 Stimmen

  • NEIN

    35.0%

    172'974 Stimmen

Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

Kanton Zürich: Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

  • JA

    36.0%

    182'464 Stimmen

  • NEIN

    64.0%

    323'705 Stimmen

Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

Kanton Zürich: Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

  • JA

    38.5%

    197'643 Stimmen

  • NEIN

    61.5%

    316'305 Stimmen

Es ist eine klare Niederlage: 61.5 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten sind gegen die EDU-Initiative «Mehr Geld für Familien». Damit wollte die Partei die Familien entlasten.

Die Kinderzulagen hätten von 200 Franken auf 300 Franken erhöht werden sollen, die Ausbildungszulagen auf 375 Franken. So hätte Zürich im Vergleich nicht länger zu den Kantonen mit den tiefsten Familienzulagen gehört.

Die höheren Familienzulagen hätten bei den Arbeitgebern zu Mehrkosten von 340 Millionen Franken geführt. Gegner hatten gewarnt, diese Ausgaben würden die von der Pandemie gebeutelten Unternehmen stark belasten. «Der Stimmbevölkerung war bewusst, dass KMU, Gewerbebetriebe und Selbständige jetzt stark gelitten haben», sagt FDP-Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann nach der Abstimmung.

Bei der EDU ist die Ernüchterung gross: «Es ist bitter zu sehen, wie stark die Wirtschaft zulasten der Familie gewichtet wird», sagt Alt-Kantonsrat Heinz Kyburz. Er hatte an vorderster Front für die Initiative gekämpft.

Prämieninitiative scheitert ebenfalls

Die Zürcher Stimmbevölkerung erteilt auch dem Anliegen «Raus aus der Prämienfalle» eine Abfuhr. Fast 64 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung lehnen die Vorlage der Partei «Die Mitte» ab. In einem Tweet zeigen sich die Initianten enttäuscht über das Resultat.

Die Vorlage forderte, dass der Kanton Zürich seinen Anteil an der Verbilligung der Krankenkassenprämien erhöht: auf 100 Prozent des Bundesbeitrages. Aktuell bezahlt der Kanton 92 Prozent.

Initianten und Befürworter wie SP, Grüne, EVP und AL argumentierten, die Krankenkassenprämien seien in der Vergangenheit prozentual stärker gewachsen als die Löhne. Die Vorlage würde vor allem mittelständische Familien entlasten und vor Armut bewahren.

Eine Person im Spital
Legende: Die Initiative hätte laut Befürwortern den Mittelstand entlasten sollen. Das Anliegen fand bei der Stimmbevölkerung kein Gehör. Keystone

Gegner wie GLP, EDU, SVP und FDP bezeichneten das Vorhaben als «Symptombekämpfung». Es gelte, die steigenden Gesundheitskosten zu minimieren und nicht einfach mehr Geld zu verteilen.

Bei einem Ja hätte der Kanton jährlich 40 Millionen Franken mehr an die Prämienverbilligung bezahlen müssen. «Dies hätte zu einer Mehrbelastung für die Steuerzahlenden geführt», sagt die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli nach dem Urnen-Nein.

Geldspielautomaten in Restaurants erlaubt

Während die beiden Sozial-Vorlagen auf Ablehnung stossen, erreicht das Geldspielgesetz viel Zustimmung: 65 Prozent der Stimmberechtigten sagen dazu Ja. Somit dürfen in Bars und Restaurants neu wieder Geldspielautomaten stehen. Diese wurden in den 1990er-Jahren ausserhalb von Casinos wegen ihres Suchtpotentials verboten.

Keystone
Legende: Geldspielautomaten waren in Zürcher Bars und Restaurants jahrzehntelang nicht erlaubt. Geldspielautomaten

Betreiber eines solchen Automaten brauchen eine Bewilligung und müssen ein Schutzkonzept für Spielerinnen und Spieler ausarbeiten. 10 Prozent der Gewinne fliessen in einen kantonalen Spielsuchtfonds. «Dieses Geld investieren wir gezielt in die Prävention», so der zuständige Zürcher Regierungsrat Mario Fehr. Noch offen ist, ab welchem Alter die Spielautomaten zugelassen sind.

Abstimmungsstudio, 13.06.2021, 12.00 Uhr;

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