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Kommentar von Stefan von Känel (Trottel der feinen Gesellschaft)
@SRF: In Ihrem Erklärartikel zum Gesetz steht: "Das Gesetz verstösst nach einem vom Polizeidepartement selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten unzweifelhaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)".
Frau Keller-Sutter hingegen sagt explizit, das Gesetz verstosse wegen klarer Definition und steter Verhältnismässigkeit der Massnahmen NICHT gegen die EMRK. Was stimmt nun?
Die Vorlage des PMT-Gesetzes schiesst weit über das Ziel hinaus. „Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung […] der staatlichen Ordnung, die […] mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken […] begünstigt werden sollen.“ (Artikel 23e, Absatz 2). Harte Präventivstrafen können ohne Beweise und Gerichtsurteil (Art. 23e, Abs. 1) schon für Kinder ab 12 Jahren für bis zu 12 Monate verhängt werden (Art. 23e ff): Hausarrest, Kontaktverbot, Elektronische Überwachung, etc.
5 Kommentare
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