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Gespräch mit Marion Theus (pro) und Tarzisius Caviezel (contra)
Aus Regionaljournal Graubünden vom 19.05.2021. Bild: Keystone
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Tierschutz-Forderungen Bündner Jagdabstimmung polarisiert

Zwei Jahre nach der letzten jagdkritischen Abstimmung steht bereits die nächste an. Die Initiative fordert mehr Tierschutz.

Die traditionelle Bündner Jagd ist in den letzten Jahren unter Druck geraten. Aus Tierschutzkreisen werden Reformen verlangt. Der jüngste Anlauf ist die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Lanciert wurde sie vom Verein Wildtierschutz Schweiz. In neun Punkten soll das geltende kantonale Jagdgesetz geändert werden, verlangt die Initiative.

Birkhühner
Legende: Kein Abschuss mehr von Birkhähnen: Die Vogeljagd soll gänzlich verboten werden. Keystone

Unter anderem soll die Vogeljagd verboten werden, Kinder unter zwölf Jahren dürften nicht mehr mit auf die Jagd gehen und ähnlich wie im Strassenverkehr soll für Jägerinnen und Jäger eine Promillegrenze eingeführt werden.

Jagd revolutionieren

«Wir wollen die Jagd nicht abschaffen, sondern wir wollen sie revolutionieren», sagt Vereinspräsidentin Marion Theus. Die Hauptforderung der Initiative betrifft die umstrittene Nachjagd im Spätherbst.

Die Initiative im Detail

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Das kantonale Jagdgesetz soll in folgenden Punkten angepasst werden:

1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.

2. Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.

3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.

4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn Hochjagd.

5. Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.

6. Bei der Ausübung der Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.

7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Es darf nur bleifreie Munition verwendet werden.

8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.

9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

Sie wird durchgeführt, weil auf der Hauptjagd im September jeweils die vom Kanton festgelegten Abschusszahlen nicht erreicht werden. Diese sogenannte Sonderjagd soll abgeschafft werden.

Ab dem 1. November würde für alle Tiere eine Winterruhe gelten. Bereits vorher wäre das Schiessen von Mutter- und Jungtieren bei Hirsch und Reh verboten.

Marion Theus
Legende: Die Präsidentin des Vereins Wildtierschutz Schweiz, Marion Theus, findet, der Tierschutz müsse bei der Jagd dringend stärker gewichtet werden. SRF

«Die Sonderjagd, bei der im Dezember Jungtiere und ihre Mütter geschossen werden, ist eine Schlachterei», findet Theus. Das dürfe so nicht weitergehen.

Die Initiative stösst auf Widerstand – nicht nur bei Jägerinnen und Jägern. Die Regierung, das Parlament und die Parteien haben das Ansinnen zur Ablehnung empfohlen.

Gegner wittern Angriff auf die Jagdtradition

«Es ist eine Rebellion gegen ein bewährtes System, das sich immer wieder angepasst hat», sagt Tarzisius Caviezel. Er ist Präsident des einflussreichen Bündner Kantonalen Patentjägerverbands mit über 6600 Mitgliedern.

Caviezel
Legende: Für den Präsidenten des Bündner Patentjägerverbands, Tarzisius Caviezel, ist die Initiative das falsche Mittel, um die Jagd zu reformieren. Keystone

Würde die Sonderjagd, wie von der Initiative verlangt, abgeschafft, wäre das in den Augen von Caviezel verheerend. Sie sei nötig, da die Hirschpopulation stetig wachse. «Wir haben jedes Jahr rund 5000 Stück zusätzliches Hirschwild; das muss reguliert werden.»

Er und seine Mitstreiter befürchten, dass eine Senkung des Jagddrucks den Schutz der Wälder vor Verbiss schwäche und so deren Funktion als Schutzwälder gefährde.

Video
Initiative für eine naturverträgliche und ethische Jagd
Aus Schweiz aktuell vom 10.05.2021.
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Man müsse in diesem Punkt neu denken, sagt dazu Marion Theus. Die Tierschützerin ist überzeugt: Je mehr der Mensch eingreift, desto stärker würden sich Reh und Hirsch vermehren.

«Man könnte die Jagd einmal für zehn oder fünfzehn Jahre aussetzen», so würde sich der Bestand von selbst regulieren. Dazu gebe es wissenschaftliche Untersuchungen, sagt Theus. «Diese Idee ist abstrus, die Wildbestände würden explodieren», warnt der oberste Bündner Jäger Tarzisius Caviezel.

Schon lange ein Thema

Bereits vor zwei Jahren wurde über die Jagd im Kanton Graubünden abgestimmt. Die Initiative von damals ging weniger weit als die aktuelle: Sie verlangte ausschliesslich die Abschaffung der Sonderjagd. 54 Prozent der Stimmbevölkerung lehnte die Vorlage damals ab.

Die aktuelle Initiative wurde bereits 2014 eingereicht. Auf dem Weg durch die politischen Instanzen wurde sie von der Bündner Regierung und dem Parlament zum Teil für ungültig erklärt. Eine Beschwerde gegen diese Beschlüsse hat das Bundesgericht in Lausanne vor zwei Jahren gutgeheissen.

Weitere kantonale Vorlagen

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1. Teilrevision der Kantonsverfassung

Im Sommer 2019 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das derzeit im Kanton Graubünden für die Wahl des Grossen Rats geltende Majorzverfahren zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Das Wahlsystem muss entsprechend angepasst werden.

Nach einer Analyse der Regierung und einigem politischen Seilziehen hinter und vor den Kulissen wird nun erneut über ein Proporz-Modell abgestimmt.

Das 120-köpfige Kantonsparlament soll nach dem Doppelproporz-Modell gewählt werden. Der Wählerwille soll mit diesem System möglichst genau abgebildet werden. Verschiedene Kantone kennen dieses Wahlverfahren bereits, darunter Zürich, Schwyz oder Schaffhausen.

Vor der aktuellen Abstimmung haben sich die Reihen bei den Parteien mehrheitlich geschlossen. SP, GLP, BDP, SVP, FDP und Grüne stehen hinter dem Systemwechsel.

Die Delegierten der CVP haben Stimmfreigabe beschlossen. Die Partei findet es falsch, dass wieder ein Proporzsystem zur Abstimmung kommt, obwohl es andere Möglichkeiten gegeben hätte. Doch Graubünden brauche bis 2022 ein neues Wahlsystem, deshalb gebe es keine Nein-Parole.

2. Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge

Das Gesetz über die Mutterschaftsbeiträge soll abgeschafft werden. Mutterschaftsbeiträge richten sich an Mütter oder Väter, die kurz nach der Geburt in finanziellen Schwierigkeiten geraten.

Das Instrument setze falsche Anreize und hemme die Absicht Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, hielt die Regierung fest. Neu sollen die familienergänzende Kinderbetreuung gestärkt und die Mutterschaftsbeiträge gestrichen werden.

Dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen. Das ganze sei ein Sozialabbau bei den Ärmsten. Gegen die Abschaffung engagieren sich verschiedene Verbände, Gewerkschaften, die SP, die Grünen aber auch die SVP.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 18.05.2021

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