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Abstimmung elektronische Identität: Ein Überblick zum E-ID-Gesetz
Aus 10 vor 10 vom 27.01.2021.
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Abstimmung vom 7. März Breite Allianz wirbt für Ja zum E-ID-Gesetz

  • Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren, so die Gegner der Vorlage.
  • Eine vom Verband Digitalswitzerland angeführte Allianz mit Vertreterinnen und Vertretern von mehreren Parteien hat nun auf die Vorzüge der Vorlage aufmerksam gemacht.
  • Am 7. März entscheidet das Volk über die Abstimmungsvorlage zum E-ID-Gesetz.

Es sei höchste Zeit für eine rasche Einführung der digitalen Identität, sagt Nicolas Bürer, Geschäftsführer von Digitalswitzerland vor den Bundeshausmedien. Immer mehr Menschen, Behörden, Verbände und Unternehmen seien online tätig und brauchten eine zweifelsfreie Identifikation im Internet. Mit dem neuen Gesetz sei das auf sichere Weise möglich.

Die Notwendigkeit einer eigenen E-ID sei unbestritten, sagt Bürer. Zeugnis davon sei die breite Unterstützung durch Bundesrat, Parlament, Kantone, Gemeinden und Wirtschaftsverbände sowie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb).

Auf Kritik reagiert

In der Ja-Allianz engagieren sich nach Angaben des Komitees Vertreterinnen und Vertreter von FDP, Die Mitte, GLP, SVP und SP. Die Sozialdemokraten haben auf nationaler Ebene das von der Digitalen Gesellschaft lancierte Referendum unterstützt. Sie sage aber aus Überzeugung Ja zum Gesetz, sagt die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher.

Es handle sich um eine «sehr gut austarierte politische Lösung». Das Gesetz nehme zahlreiche Forderungen und Bedenken der Kritiker auf und sei ein gelungener und zukunftsfähiger Kompromiss. Die Aufgabenteilung von Bund und privaten und behördlichen Anbietern sei klar geregelt.

Keine reine Staatsaufgabe

«Die E-ID wird unter staatlicher Aufsicht geregelt und mit der Innovationskraft von Schweizer Unternehmen entwickelt», hält der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt fest. Diese Aufgabenteilung sei aufgrund der sich rasant entwickelnden Informationstechnologie zwingend: Eine alltagstaugliche E-ID müsse gerade auch aus Sicherheitsgründen immer dem neusten Stand der Technologie entsprechen.

Gemäss Gesetzestext soll die Eidgenössische E-ID-Kommission (Eidcom) für die Anerkennung der Aussteller von E-ID zuständig sein und diese auch beaufsichtigen. Als Herausgeberin in den Startlöchern ist bereits die Swiss Sign Group, die die Swiss ID betreibt. Zum Konsortium gehören Post, SBB, Swisscom, Six, die Grossbanken und Versicherungen.

Freiwillige Anwendung

Die Gegner kritisieren vor allem die Rolle der privaten Unternehmen, welche die E-ID ausstellen sollen. Die Herausgabe der E-ID sei eine «hoheitliche Aufgabe des Staates und kein Geschäftsmodell für private Unternehmen», argumentieren sie.

Die Befürworter halten entgegen, dass die E-ID für alle freiwillig sei. Für die Gemeinden und Kantone sei es aber wichtig, endlich eine gesetzliche Grundlage für bürgernahe und benutzerfreundliche E-Government-Angebote zu haben, sagte der Freiburger Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty. So könnten «mit einem Klick» verschiedene Dinge erledigt werden.

Keine Datenschutzbedenken

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Der Datenschutz sei sichergestellt, versichert Jurist und GLP-Nationalrat Beat Flach. Das Gesetz schaffe klare Regeln und garantiere zudem, dass die Daten in der Schweiz blieben. «Mit der E-ID erhalten wir mehr Kontrolle und Transparenz über unsere Daten.»

Das E-ID-Gesetz sei der erste gelungene Versuch einer Public-Private-Partnership. «Wenn der Staat alle Aufgaben selber übernehme, verlöre er den Anschluss.»

10vor10, 27.1.21, 21:50 Uhr;

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