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Karin Keller-Sutter: «Was braucht es, damit Frauen ihr Leben selbstbestimmt führen können?»
Aus News-Clip vom 03.03.2020.
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Ständerat ergänzt Entwurf Burka-Gegenvorschlag soll neben Frauen auch Kinder fördern

  • Der Ständerat hat den Anpassungen des Nationalrats beim indirekten Gegenvorschlag zur Burka-Initiative zugestimmt.
  • Dieser forderte, dass bei kantonalen und vom Bund geförderten Integrationsprogrammen den besonderen Anliegen von Frauen Rechnung getragen wird.
  • Weil der Ständerat diese Ergänzung auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet hat, geht das Geschäft nochmals an den Nationalrat.

Auch hat die kleine Kammer den Massnahmen für die Besserstellung der Frau zugestimmt. So sollen im Gleichstellungsgesetz Förderprogramme ermöglicht werden, welche die Gleichstellung ausserhalb des Erwerbslebens verbessern.

Der indirekte Gegenvorschlag

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Dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu Verhüllungsverbot» haben beide Räte bereits zugestimmt. Mit diesem soll die Kompetenz über Verhüllungsverbote bei den Kantonen bleiben. Die Volksinitiative, die am 15. September 2017 eingereicht wurde, fordert ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum der Schweiz. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen.

Zudem soll im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe die Situation der Frauen verbessert werden. Das Votum fiel mit 31 Ja bei 6 Nein und 4 Enthaltungen aus.

Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, bei der Gesichtsverhüllung gehe es auch um die Gleichstellungsthematik. Es sei sachgerecht, dass diese Instrumente im indirekten Gegenvorschlag aufgenommen würden.

Werner Salzmann (SVP/BE) wehrte sich vergeblich gegen die Ergänzungen. Diese sind seines Erachtens unnötig und einseitig.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

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Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen. Gegen die Volksinitiative haben sich bereits Ständerat und Bundesrat ausgesprochen. Im Nationalrat steht der Entscheid noch aus. Die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens wurde bis Mitte März 2021 verlängert.

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