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AHV-Debatte im Nationalrat Rentenalter 65 für Frauen – und alle weiteren Entscheide

Gegen den Widerstand der Linken soll das Frauenrentenalter von 64 auf 65 erhöht werden. Die Entscheide in der Übersicht.

Parlament beschliesst Rentenalter 65 für Frauen: Der Nationalrat hat die Stabilisierung der AHV gutgeheissen. Dabei hat er der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre zugestimmt, gegen den Willen der Linken und wie zuvor der Ständerat. Indem sie künftig erst ab 65 Jahren eine AHV-Rente beziehen, tragen die Frauen dazu bei, das finanziell angeschlagene Sozialwerk in den nächsten rund zehn Jahren auf stabile Füsse zu stellen.

Frau spaziert
Legende: Konkret würde die AHV 2031 um 1.4 Milliarden Franken und über zehn Jahre hinweg um 10 Milliarden Franken entlastet. Keystone

Erhöhung der Mehrwertsteuer: Allerdings wird ein grosser Teil dieser Entlastung für Ausgleichsmassnahmen gebraucht. Deshalb will der Bundesrat die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöhen. Mit den Ansätzen des Bundesrates brächte das der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 2.47 Milliarden Franken. Der Ständerat will jedoch einen tieferen Ansatz, der Nationalrat entschied sich für einen Mittelweg.

Nationalbankgeld im Auge: Zudem will sich eine Mehrheit im Nationalrat bei der Nationalbank bedienen, um die AHV zu stabilisieren. Konkret sollen deren Gewinne aus Negativzinsen dem Sozialwerk zugeführt werden. SVP, SP und Grüne obsiegten hier gemeinsam. Der Ständerat sprach sich gegen ein solches Ansinnen aus, er lehnte eine entsprechende Motion ab.

Die wichtigsten Fragen zur Reform

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Wann tritt die Reform in Kraft? Die Vorlage ist noch lange nicht im Trockenen: Zuerst müssen die grossen Differenzen zwischen den Räten bereinigt werden, dann muss die Vorlage noch eine Volksabstimmung überstehen, weil die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Änderung der Bundesverfassung erfordert. Erst danach könnte der Bundesrat die Vorlage in Kraft setzen. Das dürfte frühestens im Jahr 2023 der Fall sein, wohl eher 2024.

Wer gehört zur Übergangsgeneration? Zur Übergangsgeneration gehören gemäss heutigem Beschluss des Nationalrates die ersten sechs Frauen-Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Vorlage pensioniert werden. Der Ständerat wollte für die ersten neun Jahrgänge Kompensationsmassnahmen vorsehen.

Entscheidet am Ende das Volk ? Die Vorlage erfordert wegen der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer ohnehin eine Volksabstimmung, weil dafür die Bundesverfassung geändert werden muss. Die Frage eines Referendums würde sich nur dann stellen, wenn das Parlament entscheiden sollte, die Mehrwertsteuererhöhung vom Rest der Vorlage zu trennen

Umstrittene Ausgleichsmassnahmen: Auch wenn das Rentenalter 65 im Parlament nun beschlossen ist, müssen in der Vorlage noch etliche Punkte bereinigt werden. Einer davon sind die Ausgleichsmassnahmen für jene Frauen, die nach der Erhöhung des Rentenalters als erste das Renten-Referenzalter 65 erreichen. Der Nationalrat entschied sich einen dritten Weg neben jenem von Bundesrat und Ständerat. Demnach gäbe es einen Ausgleich für sechs Jahrgänge. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären das in den Jahren 1959 bis 1964 geborene Frauen.

So sollen die Zuschläge aussehen: Der Nationalrat will nach Einkommen abgestufte Zuschläge auf die Renten von Frauen, die bis zum Referenzalter 65 erwerbstätig bleiben. Bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von bis zu 57'360 Franken soll es 150 Franken geben. Bei bis 71'700 Franken Einkommen sollen es 100 Franken sein und bei höheren Einkommen noch 50 Franken. Den meisten Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die ihre Rente bis zu drei Jahre im Voraus beziehen, wird die Rente mit dieser Version weniger gekürzt, als es der Bundesrat will.

Ständerat weniger grosszügig: Das Ausgleichsmodell des Nationalrates würde im teuersten Jahr 2028 zu Kosten von 670 Millionen Franken führen. Frauen schultern mit dem höheren Rentenalter in zehn Jahren rund 10 Milliarden Franken an Einsparungen für die AHV. Der vom Nationalrat beschlossene Ausgleich würde gemäss Zahlen des Bundes 40 Prozent davon beanspruchen.

Der Ständerat zeigte sich im Frühjahr weniger grosszügig. Er will zwar neun Frauen-Jahrgänge berücksichtigen, aber je nach Zeitpunkt der Pensionierung abgestufte Rentenzuschläge von höchstens 150 Franken ausrichten. Damit würden 22 Prozent der Einsparungen durch das höhere Frauen-Rentenalter für die Kompensation gebraucht.

Info 3, 09.06.2021, 12:00 Uhr ; 

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