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«Begrenzungsinitiative» Fliesst Blochers Ruhegehalt in SVP-Kampagne?

Christoph Blochers umstrittenes Ruhegehalt soll in den Abstimmungskampf für die sogenannte Begrenzungsinitiative fliessen. Diese Idee lanciert der SVP-Präsident in spe, Marco Chiesa.

«Das wäre für mich eine super Investition», sagt Marco Chiesa in der «Rundschau»: Christoph Blocher solle sein Ruhegehalt als Alt-Bundesrat in die Kampagne für die sogenannte Begrenzungsinitiative der SVP stecken. Es geht um 2.7 Millionen Franken. So viel Geld verlangt Blocher vom Bund nachträglich als Ruhegehalt. Im Juni hatte der Bundesrat die Auszahlung bewilligt. Endgültig entscheiden wird übernächste Woche die Finanzdelegation des Parlaments.

Staatsgeld für Kampagne – kein Problem

«Ich wäre froh, wenn das Geld in den Abstimmungskampf fliesst», sagt der designierte SVP-Präsident Marco Chiesa. Dass damit faktisch Staatsgeld in eine SVP-Kampagne fliessen würde, stellt für ihn kein Problem dar. Christoph Blocher habe Anspruch auf die 2.7 Millionen Franken. Und er könne auch selbst bestimmen, was er damit machen wolle.

Das Volk entscheidet am 27. September über die Initiative gegen Personenfreizügigkeit der SVP. Chiesa sieht seine Partei im Abstimmungskampf als David, der gegen Goliath kämpfe. Die Gegenseite habe starke Finanzen. Die Gegenseite, dies sind unter anderem die drei Bundesratsparteien sowie Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse und Gewerbeverband.

Blocher-Forderung auch in der SVP umstritten

Blochers Ruhegehalt als Geldspritze für die SVP-Kampagnenkasse? Christoph Blocher selbst hat sich dazu nicht geäussert. Er sei abwesend, teilt sein Büro mit. Seine Ruhegehalts-Forderung hat Christoph Blocher in den letzten Wochen viel Kritik eingebracht. Auch aus den eigenen Reihen.

Gegenüber von SRF schliesst selbst Chiesa nicht aus, dass die Forderung der Partei geschadet habe. Blocher hatte nach seiner Nicht-Wiederwahl vor über zwölf Jahren zunächst auf das Ruhegehalt verzichtet – jetzt aber verlangt er rückwirkend die Auszahlung von total 2.7 Millionen Franken. Ob Blocher Anspruch auf eine solche nachträgliche Erstattung hat, ist rechtlich höchst umstritten.

«Rundschau»

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«Rundschau»

Mehr zum Thema in der « Rundschau » um 20.05 Uhr auf SRF 1.

Rundschau, 19.8.2020, 20:05 Uhr

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