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Einkäufe im Ausland Update für Quickzoll: Endlich rechnet die App des Bundes richtig

Über die App Quickzoll ist es nun möglich, eingeführte Waren immer zum richtigen Steuersatz abzurechnen. Bisher war das nur zu einem höheren Einheitssatz möglich.

Wer im Ausland Einkäufe von mehr als 150 Franken für den persönlichen Gebrauch tätigt, kann über die App Quickzoll die Ware deklarieren und die Mehrwertsteuer abrechnen.

Das Tool des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wies aber einen «Mangel» auf: Der Mehrwertsteuersatz von 8.1 Prozent wurde auf alle Produkte angewendet, auch auf jene, die mit 2.6 Prozent besteuert werden, wie Bücher und Lebensmittel.

Anfang dieser Woche ist das Problem durch ein Update endlich behoben worden, ganze acht Jahre nach der Einführung der App.

Zwei Personen in Uniform neben stoppten Autos auf einer Strasse.
Legende: Ein bequemes Abwickeln der Formalitäten vor dem Grenzübertritt: Das verspricht die App Quickzoll der Schweizer Zollbehörde – jetzt auch ohne Aufpreis. KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

Wer also bisher die App benutzte, musste in Kauf nehmen, Geld zu verlieren. «Acht Jahre, das kann tatsächlich lang erscheinen, aber es gab bei der Digitalisierung enorm viel zu erledigen», sagt Donatella Del Vecchio, Sprecherin des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS).

Bei der Lancierung habe man sich für einen Einheitssatz entschieden, damit die App rasch und bequem nutzbar war. Für diesen Komfort hätten viele Leute akzeptiert, die Ware mit 8.1 Prozent zu versteuern. Wer damit nicht einverstanden war, konnte sich an Schalter oder Deklarationsboxen wenden.

In der Praxis einige zeitliche Besonderheiten

Es gibt auch Produkte, die nach Menge und nicht nach Preis besteuert werden, wie Fleisch, Tabak oder Alkohol. Die App ermöglicht es auch, diese Abgaben zu entrichten und sich über die geltenden Regelungen zu informieren, zum Beispiel, welche Freigrenzen gelten, unter anderem ein Kilo Fleisch pro Tag und pro Person. Was darüber hinausgeht, kann direkt in der App deklariert werden.

Hören Sie die Aussagen der Zoll-Sprecherin Donatella Del Vecchio:

Gemäss dem Reglement der App ist es möglich, die Abgaben frühestens 48 Stunden vor der Einreise in die Schweiz und spätestens unmittelbar vor dem Grenzübertritt zu bezahlen. Man muss auch ein zweistündiges Zeitfenster für den Grenzübertritt festlegen, eine Frist, die nach Ausstellung der Quittung nicht mehr geändert werden kann.

Wenn man die Frist nicht einhalten kann, zum Beispiel wegen Flugverspätung, muss man sich zu einem Grenzübergang mit Personal begeben, um sich zu erklären. Wird die Begründung als nicht glaubwürdig beurteilt, muss man die Abgaben ein zweites Mal bezahlen.

Schutz vor Betrug

«Die Leute könnten betrügen, wenn wir dieses Zeitfenster von zwei Stunden nicht festgelegt hätten», erklärt Amtssprecherin Del Vecchio. «Stellen Sie sich vor: Man kauft drei T-Shirts in einem Geschäft auf der anderen Seite der Grenze. Man kehrt in die Schweiz zurück, legt die Ware ab und kehrt in dasselbe Geschäft zurück, um drei weitere T-Shirts zu kaufen, und erst dann macht man die Zollanmeldung. Um dies zu vermeiden, haben wir dieses Zeitfenster festgelegt. Falls zufällig ein Flugzeug oder ein Zug Verspätung hat, werden die Mitarbeitenden des BAZG am Schalter natürlich Ihre Erklärung anhören, und wenn sie völlig plausibel ist, wird die Deklaration selbstverständlich akzeptiert, auch wenn Sie die Grenze nach diesen festgelegten zwei Stunden überschritten haben.»

RTS, On en parle, 3.6.2026, 8:35 Uhr;liea

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