Das Tragen religiöser Bekleidung, welche das Gesicht verhüllt, ist in sechs EU-Ländern verboten. In Deutschland und Spanien gibt es regionale Verhüllungsverbote. Auch in der Schweiz war es bereits vor der nationalen Abstimmung über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» in den Kantonen Tessin und St. Gallen verboten, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu verhüllen.
In mindestens 13 EU-Staaten gibt es inoffizielle Richtlinien für das Tragen religiöser Symbole, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in der Schule. In 22 EU-Ländern wurden Gesetze vorgeschlagen, in den meisten Fällen aber nicht durchgesetzt, wie eine Studie der «Open Society Foundation» des Milliardärs George Soros zeigt.
So wurden die Rechtslage und die politische Debatte zum Verhüllungsverbot in 28 EU-Staaten untersucht. Auch einige Nicht-EU Staaten haben partielle Verhüllungsverbote.
Fast alle Einschränkungen wurden nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt, oft mit Unterstützung rechtspopulistischer Parteien.
Zu den meistgenannten Begründungen gehören die Förderung der Integration, die öffentliche Sicherheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter, soziale Homogenität und die Trennung von Kirche und Staat.
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