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International Asbest-Prozess: Schmidheiny zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt

Das Berufungsgericht von Turin hat Stephan Schmidheiny im Asbest-Prozess zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Das sind zwei Jahre mehr als in erster Instanz. Die Verteidigung will das Urteil weiterziehen.

Im Asbest-Prozess hat ein italienisches Berufungsgericht das Strafmass gegen den früheren Eternit-Miteigentümer Stephan Schmidheiny erhöht: Der Schweizer Unternehmer muss laut dem vom Gericht in Turin gefällten Urteil für 18 Jahre ins Gefängnis.

 

In erster Instanz war Schmidheiny vor einem Jahr zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte ihn sowie den früheren belgischen Eternit-Manager Louis de Cartier de Marchienne wegen des Todes von rund 3000 Arbeitern und Anwohnern der italienischen Eternit-Werke für schuldig befunden. Das Verfahren gegen de Cartier wurde am Montag eingestellt, nachdem der Angeklagte im Mai verstorben war.

Verteidigung zieht Urteil weiter

Nach Überzeugung des Gerichts verursachten die beiden Angeklagten eine Umweltkatastrophe und missachteten Sicherheitsregeln in den seinerzeit vier italienischen Eternit-Fabriken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich um den grössten Prozess, der jemals in der Auseinandersetzung mit der einstigen vermeintlichen Wunderfaser Asbest geführt wurde.

Die Verteidigung Schmidheinys zieht das Urteil an den Kassationshof in Rom, die höchste Instanz Italiens, weiter. Dies kündigte sein Sprecher Peter Schürmann an. Das Urteil der zweiten Instanz sei absurd, unfair und politisch motiviert. Justiz, Opfervertreter und Medien hätten in einer jahrelangen Kampagne die Verantwortung für die Asbesttragödie auf Schmidheiny und de Cartier reduziert und deren Schuld von Anfang an als erwiesen erachtet, heisst es im Communiqué. Zudem habe das Gericht wie in der ersten Instanz die Unschuldsvermutung verletzt und entlastende Beweise der Verteidigung missachtet.

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