Nach monatelanger Debatte hat der Bundestageine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und nicht anerkannte Flüchtlinge schneller abgeschoben werden.
So sollen die Anträge einiger Gruppen von Asylbewerbern in speziellen Aufnahmezentren innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden. Dies gilt etwa für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten oder mit Wiedereinreisesperren. Für Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Schutz soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Damit sich Asylbewerber in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, ist künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen vorgesehen, wenn sie sich vor Ort registriert haben und einen neuen Ankunftsausweis besitzen.
Schnellere Ausschaffung krimineller Asylbewerber
Auch gelten künftig strenge Vorgaben an ärztliche Atteste, die eine Abschiebung verhindern können. Als Reaktion auf die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht verabschiedete der Bundestag zudem ein Gesetz zur schnelleren Ausweisung krimineller Ausländer, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Beide Gesetze müssen am Freitag noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer muss allerdings nicht zustimmen, könnte durch Anrufung des Vermittlungsausschusses das Gesetzespaket aber verzögern. Dies zeichnet sich jedoch nicht ab.