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Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
Legende: Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte Reuters

International Entlassene türkische Richterin scheitert in Strassburg

Putschversuch, Ausnahmezustand, massenweise Entlassungen und Festnahmen – die Ereignisse in der Türkei haben den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erreicht. Der macht die Sache kurz.

  • Eine türkische Richterin hatte vor dem Europäischen Menschenrechtshof in Strassburg gegen ihre Entlassung geklagt .
  • Die Strassburger Richter wiesen die Beschwerde zurück – und verwiesen sie zunächst auf den Rechtsweg in ihrem Heimatland.
  • Seit dem Putschversuch in Juli sind zehntausende Menschen aus ihren Arbeitsverhältnissen entlassen worden, fast 36'000 sitzen in Untersuchungshaft .

Seit dem Putschversuch Mitte Juli hat die türkische Regierung rund 60'000 Menschen entlassen, darunter mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte. Eine betroffene Richterin klagte deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – und scheiterte.

Die Klägerin müsse zunächst vor das türkische Verfassungsgericht ziehen, heisst es in der Entscheidung aus Strassburg.

Die Richterin hatte in ihrer Beschwerde darauf verwiesen, dass auch zwei Mitglieder des Verfassungsgerichts und Anwälte, die dort arbeiteten, festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Das Gericht könne deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden.

Keine «besonderen Umstände»

Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin jedoch keine «besonderen Umstände», um eine Ausnahme von der Regel zu machen, dass man den Rechtsweg im Heimatland vollständig beschreiten muss, bevor man vor dem europäischen Gericht klagen kann.

Auch an der Wirksamkeit einer Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht wollten die Strassburger Richter selbst unter den derzeitigen Verhältnissen nicht zweifeln. Immerhin hätte die Klägerin trotz ihrer Befürchtung, die Verfassungsrichter könnten wegen der Festnahmen ihrer Kollegen voreingenommen sein, eine Klage zumindest einreichen können. Gegen die Strassburger Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

Der türkische Regierungskritiker und Anwalt Ayhan Erdogan hält den Verweis auf den Rechtsweg in der Türkei zwar für formal richtig, am Ende aber für rein theoretisch. Die AKP, die Partei des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, habe die Justiz immer weiter unter ihre Kontrolle gebracht.

36'000 Entlassene in Untersuchungshaft

Von den mittlerweile rund 60'000 Entlassenen in der Türkei sitzen derzeit nach Medienberichten rund 36'000 in Untersuchungshaft. Ihnen werden Verbindungen zu der Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen, den die Regierung für den Putschversuch verantwortlich macht.

Beim Menschenrechtsgericht sind im Zusammenhang mit dem Putschversuch und seinen Folgen in der Türkei bereits 3000 Beschwerden eingegangen. Es wird erwartet, dass die Zahl steigt.

Beschwerde-Nr. 56511/16

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