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International Sieg für homosexuelle Anliegen vor Europäischem Gerichtshof

Homosexuelle Lebenspartner haben einem EU-Urteil zufolge Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie Verheiratete. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem französischen Fall.

Gebäude des Europäischen Gerichtshof spiegeln sich in einer Fensterfront.
Legende: Gebäude des Europäischen Gerichtshof spiegeln sich in einer Fensterfront. Keystone

Die Bank Crédit agricole mutuel hatte einem homosexuellen Angestellten mit Lebenspartner Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie für Ehepaare verweigert. Dies sei eine Diskriminierung, stellten die Richter fest.

Der betroffene Angestellte hatte in Frankreich geklagt. Das höchste französische Gericht bat daraufhin die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Dieses verbietet eine Diskriminierung insbesondere im Arbeitsleben.

Homosexuelle Ehe möglich

Die Richter stellten fest, dass die französische Lebenspartnerschaft PACS ebenso wie die Ehe einen rechtlichen Rahmen setze, der auch die gegenseitige Unterstützung vorsehe. Daher seien Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf Vergünstigungen vergleichbar.

Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern war zum Zeitpunkt der Klage nicht erlaubt. Seit Mai dürfen homosexuelle Paare in Frankreich allerdings auch heiraten und Kinder adoptieren.

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