Der heute 25jährige Ex-Student hatte im vergangenen Juli bei einer «Batman»-Filmpremiere in Aurora zwölf Kinobesucher erschossen.
Unklar blieb zunächst, wie die Verteidigung reagieren würde. Im Vorfeld war erwartet worden, dass sie auf Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren könnte. Der Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung ist für Anfang August angesetzt.
Vergleich abgelehnt
Der mutmassliche Täter hatte bei seinem Amoklauf in Aurora insgesamt 58 Kinozuschauer verletzt. Der Fall hatte ganz Amerika erschüttert.
Bereits vor der Anhörung hatte die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes abgelehnt. Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte für schuldig bekennen – falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet.