- Die Schweiz und Italien haben sich bei der Besteuerung von Homeoffice-Arbeit geeinigt.
- Ab 2024 können Grenzgängerinnen und Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten.
- Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Amtskollege Giancarlo Giorgetti unterzeichneten nach einer Videokonferenz eine entsprechende Erklärung, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Seit der Pandemie wurde Homeoffice für viele Arbeitnehmende zum Alltag. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kann dies jedoch zu einem Problem werden. Im vergangenen Februar lief ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien aus. Arbeitnehmende aus Italien mussten kurzzeitig finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. Im April wurde eine Übergangslösung gefunden.
Nun einigten sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Amtskollege auf eine dauerhafte Lösung. Keller-Sutter lobte die erzielte Einigung. «Ich bin froh, dass wir damit eine dauerhafte Regelung für das Homeoffice erzielen konnten», sagte sie an einer Medienkonferenz in Bern.
Lösung bringt Rechtssicherheit
Wer bis maximal 25 Prozent im Homeoffice arbeitet, für den bleibt alles wie bisher – sowohl für den Staat, der für die Eintreibung der Steuern verantwortlich ist, als auch für den Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Die Lösung sei «gut für die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden», denn sie bringe Rechtssicherheit und reduziere den administrativen Aufwand, sagte die Finanzministerin weiter.
Homeoffice biete aber nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorteile, sagt Keller-Sutter. «Es entlastet auch die Transportinfrastruktur, seien es die Strassen oder die Schiene, und bietet daher auch ökologische Vorteile.»
Die mit Italien erzielte Lösung garantiert laut Keller-Sutter zudem die Gleichbehandlung aller betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Denn das bisher geltende, temporäre Abkommen behandelt Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterschiedlich, abhängig vom Zeitpunkt, wann diese ihren Grenzgänger-Status erhalten haben.
Schnell erzielte Einigung
Gemäss der Finanzministerin konnte man die Frage der Homeoffice-Besteuerung relativ schnell lösen. Mitte Oktober beim Ministertreffen im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe man bereits eine gemeinsame Lösung ausgearbeitet. Und nur einen Monat später haben die Schweiz und Italien eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wie Keller-Sutter sagte.