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Junge Stimmberechtigte Solothurner Gemeinden sollen Stimmrechtsalter 16 erlauben können

  • Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Kanton Solothurn sollen das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre senken können.
  • Der Solothurner Kantonsrat hat sich am Dienstag in erster Lesung knapp dafür ausgesprochen.
  • Für die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung stimmten 48 Kantonsräte, dagegen 47.
  • Noch ist die Zustimmung nicht definitiv. Das Geschäft kommt im November ein zweites Mal ins Parlament.

Für die Senkung des Stimmrechtsalters sprach sich die SP-Fraktion aus. Simon Gomm (Junge SP) sagte, Jugendliche seien mit 16 Jahren fähig, sich mit politischen Vorlagen auseinanderzusetzen. Auch CVP/EVP/GLP-Sprecher Fabian Gloor unterstützte das Vorhaben. Die Jungen könnten so erste politische Erfahrungen sammeln und die Gemeinden überprüfen, ob ein tieferes Stimmrechtsalter tatsächlich zu mehr politischem Engagement führe.

Nur Glarus hat sowas

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In der Schweiz dürfen Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr nur im Kanton Glarus auf kommunaler und kantonaler Ebene abstimmen. Das passive Wahlrecht besteht aber auch in Glarus erst ab 18 Jahren.

Gegen die Vorlage äusserten sich die FDP und die SVP. Michael Kummli (FDP) betonte den zusätzlichen Aufwand, den die Gemeinden hätten, wenn sie für kommunale Vorlagen die 16- und 17-Jährigen speziell berücksichtigen müssten. Josef Fluri (SVP) befürchtete ausserdem einen Flickenteppich, wenn eine Gemeinde den 16-jährigen das Stimmrecht gebe, eine Nachbargemeinde dagegen nicht. Ausserdem sei es falsch, das aktive und passive Wahlrecht auseinanderzunehmen.

Regierung traut es den Jungen zu

Der Regierungsrat argumentierte, mit der Vorlage werde die Autonomie der Gemeinden gestärkt. Sie könnten selbstständig über die Senkung des Stimmrechtsalters entscheiden. Zudem sei eine Mehrheit der Jugendlichen in der Lage, politische Inhalte zu verstehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden.

Der Entscheid ist noch nicht definitiv, im November findet die zweite Lesung im Solothurner Parlament statt. Da die Zustimmung in der ersten Lesung so knapp war, ist ein anderer Abstimmungsausgang durchaus möglich. Bei einer Zustimmung des Parlaments gibt es ausserdem noch eine obligatorische Volksabstimmung, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr ; 

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