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Referendum droht Räte einigen sich auf höheren Kinderabzug

  • National- und Ständerat erhöhen den Steuerabzug für die externe Betreuung von Kindern.
  • Profitieren sollen aber auch Eltern, die ihre Kinder selber betreuen – zum Unmut der Ratslinken, die mit dem Referendum droht.

Beide Kammern haben die letzte Differenz bei der Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ausgeräumt. Mit 124 zu 55 Stimmen stimmte der Nationalrat dem Antrag der Einigungskonferenz zu, der Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der Stimme enthalten haben sich im Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) und Anne Seydoux-Christe (CVP/JU). Andrea Caroni (FDP/AR) und Werner Hösli (SVP/GL) stimmten nicht ab. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Ob der Ständerat das knappe Resultat bestätigt, ist offen.

Es gehe um soziale Gerechtigkeit

Die Vorlage trägt den Titel «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten», geht nun aber darüber hinaus. Bei der direkten Bundessteuer wird der Abzug für die externe Betreuung von Kindern von 10’100 Franken auf maximal 25’000 Franken erhöht. Gleichzeitig steigt der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10’000 Franken.

Kita-Abzug unumstritten

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Über den höheren Abzug für die Drittbetreuung von Kindern waren sich National- und Ständerat von Anfang an einig gewesen. Dieser Teil der Revision basiert auf der im Jahr 2011 lancierten Fachkräfteinitiative. Damals ging es noch um Steueraufälle von 10 Millionen Franken. Im Gegenzug rechnete der Bundesrat mit 2500 neuen Vollzeitstellen, wodurch die Einbussen wettgemacht würden.

In der Vernehmlassung hatten sich viele Kantone skeptisch gezeigt, ob die Vorschläge des Bundesrats die Beschäftigung tatsächlich erhöhen würde. Sicher seien einzig die Steuerausfälle, hiess es. Nun belaufen sich die geschätzten Steuerausfälle auf 350 Millionen Franken. Die Kantone wurden dazu nicht angehört, was Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) als «finanzpolitisch frivol» bezeichnete.

Damit hat sich der Nationalrat durchgesetzt. Die Mehrheit der grossen Kammer hält eine einseitige Entlastung für die Drittbetreuung von Kindern für unfair. Es gehe um soziale Gerechtigkeit, so der Tenor. Auch für Kinder, die zu Hause betreut würden, fielen Kosten an.

«Wer hat, dem wird gegeben»

Erklärtes Ziel des Nationalrats war es zudem, Familien mit mittleren und hohen Einkommen zu entlasten. Nur diese profitieren überhaupt von Steuerabzügen, weil sie das nötige Einkommen erreichen. Diese Familien entrichteten ebenfalls Steuern und zahlten damit auch für die ärmeren Familien, sagte Kommissionssprecher Marcel Dettling (SVP/SZ) im Nationalrat.

«Wer hat, dem wird gegeben», sagte Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Von Steuerausfällen von insgesamt 350 Millionen Franken gingen 250 Millionen Franken an die reichsten 15 Prozent. Laut Roberto Zanetti (SP/SO) wirkt der Abzug erst ab rund 150’000 Franken Bruttoeinkommen, spürbar wird er erst ab 300’000 Franken. Der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth drohte auf Twitter mit dem Referendum gegen die «Reichensubvention».

Maurer wird nicht erhört

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Finanzminister Ueli Maurer (SVP) appellierte im Laufe der Beratungen wiederholt an das finanzpolitische Gewissen des Parlaments. Wenn man 350 Millionen Franken ausgebe, müsse man wissen, wer davon profitiere. Das sei beim höheren Kinderabzug nicht der Fall.

Zudem seien die Kantone im Vorfeld dieses Entscheids nicht über dessen Folgen angehört worden. «Hüftschüsse – auch vor den Wahlen – sind nicht zielführend», sagte Maurer. Die Mehrheit sitze im falschen Zug.

«Subvention mit der Giesskanne»

Der Ständerat hatte sich bis am Schluss dagegen gestemmt. Dort hatte das links-grüne Lager noch Unterstützung von der FDP erhalten. Auch sie lehnte die «Subvention mit der Giesskanne» ab. Der Wind drehte erst in der Einigungskonferenz. Dort schwenkten einige der bürgerlichen Gegner um, um die Vorlage vor dem Absturz zu retten.

Paul Rechsteiner (SP/SG) versuchte im letzten Moment, die Abstimmung auf die Wintersession zu verschieben. Die Vorlage habe erhebliche Auswirkungen auf die Kantone. Bis im Dezember könnten diese Stellung nehmen, sagte er. Der Ständerat lehnte den Ordnungsantrag jedoch mit 23 zu 15 Stimmen ab.

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