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Pferde fressen Heu
Legende: Der Thurgauer Pferdezüchter wollte für zwei hängige Beschwerden nicht selbst bezahlen. Keystone

Mutmassliche Tierquälerei Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst bezahlen

  • Das Bundesgericht hat ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für zwei hängige Beschwerden abgewiesen.
  • Der mutmassliche Tierquäler könne nicht nachweisen, dass er bedürftig sei, geht laut der Nachrichtenagentur sda aus einer am Montag publizierten Verfügung des Bundesgerichts hervor.

Begründung: Das Bundesgericht hält fest, dass der Mann nach wie vor Eigentümer seines landwirtschaftlichen Betriebs sei und Land besitze. Nicht entscheidend sei, dass Hypotheken darauf lasteten. Grundsätzlich könnten Mittel für das Verfahren auch durch Vermietung oder Belehnung aufgebracht werden.

Zur undurchsichtigen finanziellen Lage des Pferdezüchters trägt bei, dass er seit 2012 keine Betriebsrechnung seines landwirtschaftlichen Guts mehr erstellt hat, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Vorgeschichte: Pferdezüchter werden Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im August räumten die Behörden seinen Hof. Fast 100 Pferde wurden vorerst bei der Armee im bernischen Schönbühl untergebracht. Danach wurden die Tiere versteigert.

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