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Bezeichnung von Fleischersatz «Vegane Wurst» ja, «veganes Poulet» nein

Namen von Fleischersatzprodukten sind geregelt. Produzenten zeigen sich findig. Zum Ärger des Konsumentenschutzes.

Eine Regelung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sieht vor, dass Fleischersatzprodukte nicht mit der Nennung der Tierart bezeichnet werden dürfen. Konkret heisst es unter anderem: «Die Nennung der Tierart wie z.B. Rind, Kalb oder Thunfisch ist nicht erlaubt, auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft ergänzt werden.»

Bei Produkten der Coop Eigenmarke Yolo wird dieses «Verbot» aber umgangen, indem zum Beispiel steht: «Juicy Beef Burger» und 100 Prozent vegan, gleichzeitig aber wird das Wort «Beef» grafisch durchgestrichen.

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Konsumentenschutz geht mit Coop hart ins Gericht

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) findet diese Art der Umgehung der Vorschriften schlicht falsch: «Coop missachtet diese Regelung, und das darf sich ein Grossanbieter nicht leisten», ärgert sich Geschäftsführerin Sara Stalder im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Auch Fleischersatzprodukte des Zürcher Unternehmens «Planted Foods» sind in Coop-, aber auch in Migros-Regalen zu finden. Und auch dieser Hersteller bezeichnet seine Produkte zum Beispiel als «planted chicken». Deshalb hat die SKS die entsprechenden kantonalen Lebensmittelinspektoren informiert. «Die Fleischbezeichnung ist einfach nicht nötig und dient lediglich der Reklame für das Produkt», ist Stalder überzeugt.

Mitbegründer Christoph Jenny von Planted Foods sieht weder einen Regelverstoss vorliegen noch versteht er die Aufregung: «Bei der Namensgebung ging es uns darum, dem Konsumenten möglichst klar zu zeigen, was für ein Produkt er vor sich hat.» Eine Täuschung liege ja nicht vor, da klar geschrieben sei, dass es sich um ein 100 Prozent veganes Produkt handle.

Verpackung Coop-Eigenmarke Yolo
Legende: Chicken einfach durchstreichen? Coop reizt hier den Spielraum aus. ZVG

Und auch Coop denkt nicht daran, die Produkte der Eigenmarke Yolo anders anzuschreiben. Die Medienstelle schreibt, man halte sich an die Regelungen des BLV: «Gemäss dem Informationsschreiben (des BLV, Anm. d.Red.) ist die Nennung einer Tierart bei vegetarischen und veganen Produkten im Zweifelsfall unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie beispielsweise Werbung, Bilder und grafische Elemente zu betrachten. So weisen wir bei allen Yolo-Produkten mit Auszeichnungen wie ‹100% vegan› und ‹rein pflanzlich› sowie dem Claim ‹Just plants – no kiddin'› darauf hin, dass es sich um vegane Produkte handelt.»

Espresso, 27.08.21, 08:13 Uhr

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