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Dauerärger Über 200 Franken für ungewollte «Premium»-SMS

Immer wieder sollen Handynutzer teure Service-SMS bezahlen, die sie nie bestellt haben. Was tun?

Einen Blick auf die Handyrechnung zu werfen, kann sich lohnen. Zwei Hörerinnen und ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» sind irritiert, als sie auf der Abrechnung zahlreiche Premium-SMS entdecken – zu rund fünf Franken pro SMS. Die Kosten summieren sich in diesen drei Fällen auf rund 80 bis über 200 Franken. Sie hätten diese SMS aber nie bestellt, beteuern die drei Betroffenen.

Auszug Handyrechnung mit diversen Positionen über 5 Franken
Legende: Die böse Überraschung auf der Handyrechnung. zvg

Kunde muss das Abo aktiv bestellen

SMS-Abos gibt es für diverse Dienstleistungen: Vom Horoskop über Klingeltöne, Spiele, ÖV-Tickets bis hin zu erotischen Fotos. Der Gesetzgeber verlangt aber unter anderem, dass diese kostenpflichtigen Mehrwertdienste klar als solche erkennbar sind und der Kunde das Angebot zuvor ausdrücklich auf seinem Handy oder Computer bestätigt hat.

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Das Problem habe sich zwar im Zuge strengerer Richtlinien in den letzten Jahren etwas entschärft, dennoch habe es allein im letzten Jahr immer noch rund 500 Beschwerden gegeben wegen kostenpflichtiger Mehrwertdienste, sagt Oliver Sidler, Geschäftsleiter der Schlichtungsstelle Ombudscom: «Das ist immer noch eines unserer Hauptthemen.»

Ein Problem, gegen das man sich aber recht gut wehren kann. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), rät auf seiner Internetseite, dass man zuerst den Telekomanbieter kontaktiert. Swisscom, Sunrise, Salt und Co. sollten den betroffenen Kunden dann mitteilen, wie sie die ungewollten und teuren SMS stoppen können und wer dahintersteckt. Die Extrakosten kann man bestreiten. «Den Rest der Handyrechnung muss man aber bezahlen», sagt Francis Meier, Mediensprecher des Bakom.

Salt: "System-Umstellung"

Box aufklappen Box zuklappen

Bei den «Espresso» vorliegenden drei Fällen handelt es sich übrigens um Kundinnen und Kunden von Salt. Salt schreibt, das sei auf eine System-Umstellung zurückzuführen. Dadurch seien alle kostenpflichtigen SMS-Dienste der letzten drei Monate erst auf der Februar-Rechnung aufgetaucht. Deshalb habe es auch beim Kundendienst zahlreiche Beschwerden gegeben.

Im Beschwerdefall, so Salt weiter, prüfe man die Situation «und wenn wir zum Ergebnis kommen, dass der Anbieter eine der geltenden Richtlinien nicht eingehalten hat, erstatten wir dem Kunden die Kosten und entziehen dem Anbieter die Kommission. Wenn sich der Vorgang wiederholt, sendet Salt eine Warnung an den Dienstanbieter.»

Bei den drei «Espresso»-Fällen gab es übrigens am Ende zwei volle und eine halbe Rückerstattung, aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Ombudsmann: «Meist lenkt der Anbieter ein»

Kommt man weder beim Anbieter der SMS noch bei ihrer Telekomfirma weiter, können sich Betroffene an die Ombudscom wenden. Gegen eine Gebühr von 20 Franken geht diese dem Streitfall auf den Grund und fordert den Anbieter des SMS-Dienstes zu einer Stellungnahme auf. «In der Regel ist es dann so, dass der Anbieter einlenkt.» Nicht selten erhalte der Kunde die zusätzlichen Kosten vollständig zurück.

In aller Regel würden auch die Telekomanbieter Hand bieten zu einer Lösung des Problems, denn es gehe ja auch um deren guten Ruf, sagt der Ombudsmann. Schliesslich verdienen die Anbieter an diesen Mehrwertdiensten mit.

Betroffene mit gefälschten Belegen verunsichern

Und klar, es gebe immer wieder auch Fälle, bei denen sich im Laufe des Verfahrens zeige, dass jemand die bestrittenen SMS sehr wohl bestellt habe – und sich einfach nachträglich vor dem Bezahlen drücken wollte. Immer wieder werden Leute aber auch auf perfide Weise in die Abofalle gelockt. Zum Beispiel mit einer SMS, die mitteilt, sie hätten Nachrichten erhalten, um sie zu lesen, brauche es nur ein Ja unter einer bestimmten Kurznummer.

In solchen Fällen kann und sollte man die Anbieter auch bei der Polizei anzeigen. Das lohne sich, schreibt die bei der Kantonspolizei Zürich angesiedelte Fachstelle Cybercrime auf Anfrage. Ohne Anzeigen könne man auch nicht tätig werden.

Espresso, 12.03.2021, 08:13 Uhr

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