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Fachfrau gibt Auskunft Was bei der Steuererklärung gerne vergessen geht

Steuerfachfrau Michelle Birri gibt Auskunft, welche Positionen am häufigsten vergessen gehen.

Es ist wieder mal an der Zeit, die Steuererklärung auszufüllen. Dabei gehen immer wieder Sachen vergessen, bei denen man schlicht und einfach nicht weiss, ob man sie in der Steuererklärung angeben muss, oder nicht. Um zu klären, was in der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen gehen sollte, ist heute Steuerfachfrau Michelle Birri im Studio.

Michelle Birri

Steuerfachfrau

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Michelle Birri ist 42-jährig und ist seit über 15 Jahren als Steuerberaterin tätig. Während des Wirtschaftsrechtsstudiums an der Zürcher Hochschule in Winterthur hat sie die Leidenschaft für das Thema Steuern entdeckt.

SRF: Ein «Espresso»-Hörer hat eine Prepaid-Karte bei Revolut, auf welcher meistens weniger als 50.- drauf sind. Einen Zinsausweis lässt sich in der Revolut-App nicht runterladen. Sind solche Online-Konten wie z.B. bei Revolut typische Beispiele für Dinge, die in der Steuererklärung vergessen gehen? 

Michelle Birri: Ja genau. Es handelt sich dabei ja um ein Guthaben, welches man hat. Deswegen gehört dies zum steuerbaren Vermögen, welches zu deklarieren ist. 

Trifft dies bei Kryptowährungen ebenfalls zu? 

Ja, auch Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen müssen deklariert werden. Für bekannte Kryptowährungen gibt es sogar einen Kurs, welcher von der eidgenössischen Steuerverwaltung publiziert wird.

Auch Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen müssen deklariert werden.

Für weniger bekannte Währungen kann man einfach ein Wallet-Auszug am 31.12 machen. 

Bleiben wir bei den Konten, die man gerne vergisst. Ein Klassiker sind Konten von minderjährigen Kindern? 

Ja, das ist so. Man denkt manchmal, dass man nur die eigenen Konten deklarieren muss. Aber wenn man eine Familie mit minderjährigen Kindern hat, sind diese ja noch nicht steuerpflichtig. Das bedeutet, dass die Konten der minderjährigen Kinder bei den Eltern in der Steuererklärung im Wertschriftenverzeichnis angegeben werden müssen. 

Zusatztipp: Offene Rechnungen bei den Steuern abziehen

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Offene Rechnungen, wie beispielsweise eine unbezahlte Akonto-Rechnung des Steueramtes oder für grössere Anschaffungen in der Wohnung, kann man von den Steuern abziehen. Sie gelten als Schulden, sagt die Steuerexpertin zum entsprechenden Input eines Hörers. Die Auswirkungen dieser Abzüge seien aber meistens ziemlich klein.

Und wie ist es, wenn zum Beispiel der Pate oder die Patin dieses Kinder-Konto eröffnet hat? 

Da kommt es immer drauf an, um was für ein Konto es sich handelt bzw. wer genau der Inhaber ist. Wichtig ist: Das Konto muss einfach deklariert werden, entweder bei den Eltern oder bei dem Parte bzw. der Patin. 

Wie sieht es in Erbfällen aus? Wenn zum Beispiel mehrere Geschwister etwas erben, gibt es ja solche Konten von Erbengemeinschaften bzw. unverteilte Erbschaften wie Liegenschaften etc. Wie sollten solche Vermögen deklariert werden?  

Da ist häufig das Problem, dass Leute denken, dass die Erbschaften einem nicht gehören, solange sie nicht verteilt sind. Aber man hat natürlich einen Anspruch darauf.

Man muss als Erbe seinen Anteil am Vermögen und auch an den Erträgen, welche diese Erbgemeinschaft generiert, in der Steuererklärung deklarieren.

Man muss als Erbe seinen Anteil am Vermögen und auch an den Erträgen, welche diese Erbgemeinschaft generiert, in der Steuererklärung deklarieren. 

Frau Birri, in der Vorbereitung auf dieses Gespräch war ich überrascht, dass man das Mietkautionskonto in der Steuererklärung angeben muss. 

Ja, das ist auch ein typisches Konto, welches in der Steuererklärung vergessen geht. Dieses Konto lautet ja auf den Mieter bzw. es handelt sich um ein Guthaben zu Gunsten des Mieters.Auch das muss deklariert werden. Nicht jede Bank sendet einen Auszug. Grundsätzlich ändert sich dieses Guthaben ja kaum, deswegen kann man eigentlich jedes Jahr den gleichen Betrag angeben.

Was häufig auch vergessen geht, sind Genossenschaftsbeiträge, wie z.B. Mobility-Genossenschaften oder eine Alpgenossenschaft. Haben Sie im Alltag viele solche Fälle? 

Genau, das werde ich auch sehr häufig gefragt. Ja, das ist auch ein Guthaben, welches deklariert werden muss. 

Im Vorgespräch haben sie den Rückkaufswert der Lebensversicherung erwähnt, was ist das? 

Es gibt verschiedene Lebensversicherungsprodukte. Teilweise ist es so, dass diese einen Rückkaufswert haben, was bedeutet, dass man sie jederzeit zurückkaufen kann. Diese haben jedes Jahr einen Wert per 31.12. Man erhält entsprechend einen Auszug, und das ist steuerbares Vermögen. Solche Versicherungen sind sehr häufig, sie sind zu deklariere. Die Auszahlung muss man dann aber nicht versteuern. 

Bei einigen Leuten wurde das Geld während der Pandemie knapp. Statt einem Kleinkredit mit hohen Zinsen haben diese Leute vielleicht ein zinsloses Darlehen bei Verwandten bekommen. Wer muss dieses deklarieren und wie? 

Das ist immer so eine Sache. Wer das Geld schuldet, kann dies im Schuldenverzeichnis angeben. Der andere vergisst es eben sehr häufig. Der muss es als Forderung im Wertschriftenverzeichnis angeben. Dabei handelt es sich ja auch um ein Guthaben, das Geld wurde ja nicht geschenkt. Man vergisst in solchen Fällen auch sehr häufig einen Darlehensvertrag zu machen. Wenn man etwas Schriftliches hat, ist es immer am einfachsten.  

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Jetzt haben wir darüber gesprochen, was man alles vergisst zu deklarieren. Es gibt aber auch Dinge, welche man vergisst abzuziehen. Stichwort Krankheitskosten. 

Krankheitskosten sind tatsächlich abzugsfähig, und zwar dann, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Das ist z.B. bei grösseren Auslagen für Zahnarztkosten der Fall, welche nicht von einer Versicherung gedeckt sind.

Krankheitskosten sind tatsächlich abzugsfähig, und zwar dann, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen.

Diese sind abzugsfähig. Versicherungsprämien gehören da jedoch nicht dazu. Für die gibt es einen speziellen Abzug.

Das Gespräch führte Oliver Fueter. 

Deklaration vergessen? Das können Sie tun:

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Bei kleineren Beträgen, wie z.B. einem Mietkautionskonto, kann man in der Steuererklärung eine Bemerkung dazu schreiben, dass man es in den Vorjahren vergessen hat, in Zukunft aber deklariert. Wenn es sich um grössere Beträge handelt, gibt es die Möglichkeit, einmalig eine straflose Selbstanzeige einzureichen. Dann muss man nur die Nachsteuer zahlen, jedoch keine Busse.

Espresso, 16.03.2022, 08:13

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