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Fieser Päckli-Trick: Rechnung für unbestellte Ware
Aus Kassensturz vom 12.10.2021.
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Falsche Rechnungen Fieser Päckli-Trick: Rechnung für unbestellte Ware

Schwindler-Firmen verschicken vor allem an mittelgrosse Firmen Rechnungen für Ware, die nie bestellt wurde.

Der Trick funktioniert schon lange: Das Telefon klingelt und am anderen Ende ist ein guter Mensch, der einem auf ein bestehendes Guthaben aus einer alten Lieferung aufmerksam macht. Man hätte damals dies und das bestellt und nun noch eine Gutschrift über soundsoviele Franken stehen. Der Gutmensch schlägt vor, etwas zu bestellen, damit man die alte Gutschrift ausgleichen könne.

«Dies und das» waren früher vor allem Druckerpatronen, Toner oder Material aus dem Baugewerbe. Seit Corona sind es vermehrt Masken und Handschuhe. Hinter den vermeintlich gewissenhaften Anrufern stecken Mitarbeiter der Schwindelfirmen oder Leute aus einem Callcenter. Wenn das Gegenüber einverstanden ist und sich Ware in der «ungefähren Höhe» des Guthabens schicken lässt, ist die Falle gestellt.

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Legende: SRF

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Drohung mit Betreibung und Gerichtsverfahren

Doch dann kommt nicht ein Päckli, sondern ein Paket mit viel Ware, deren Wert die Gutschrift um ein Mehrfaches übersteigt. Reklamieren nützt nichts. Es folgen Mahnungen, Androhung auf Betreibung und gerichtliche Schritte. Weil viele KMUs wegen zwei-, dreihundert Franken keinen Eintrag ins Betreibungsregister riskieren und sie die Ware irgendwie verwenden können, zahlen sie am Schluss. Obwohl sie wissen, dass die Ware massiv überteuert ist.

In der Schweiz gibt es 600'000 KMUs. Sie machen 99 Prozent der Unternehmen aus und stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze. Entsprechend gross ist die Chance für Schwindler, wenn sie in diesem Bereich nach Opfern fischen.

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Peter Lanz, Bernhard Polybau AG: «Der Anrufer behauptete, wir hätten jeweils Handschuhe bestellt und noch eine Gutschrift offen.»
Aus Kassensturz vom 11.10.2021.
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Handschuhe massiv überteuert

«Es ist eine Frechheit, was sich diese Firmen erlauben», sagt Marléne Beugger, Fachfrau für Finanz- und Rechnungswesen bei der Bernhard Polybau AG in Langenthal. Sie erhielt im September von der Firma Bemin Handels GmbH aus Pratteln eine Drohung mit gerichtlichen Schritten, falls die Polybau nicht bezahle. Die Angelegenheit geht auf das Jahr 2019 zurück. Damals hatte die Bemin der Polybau statt ein paar wenigen Arbeitshandschuhen in der Höhe des vermeintlichen Guthabens von 35 Franken gleich ein paar Dutzend für 350 Franken geliefert. «Diese haben wir nie bestellt und sie waren zudem völlig überteuert», sagt Beugger.

Bemin verrechnete 5.95 Franken pro Stück. Die identischen Handschuhe gibt es bei gleicher Stückzahl für 1.90 Franken. Eine Marge jenseits von Gut und Böse.

Nach tagelangen Bemühungen von «Kassensturz» um eine Stellungnahme schickt die Bemin zwei Sätze: «Die Firma Bemin Handels GmbH befindet sich zurzeit in Vorbereitung der Liquidation. Aus diesem Grund sehen wir von einer Stellungnahme ab.»

Unbestellte Ware: Was tun?

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    Unbestellte Waren muss man nicht zurückschicken. Wenn es sich um einen Irrtum handeln könnte, die Ware zum Beispiel an eine Firma mit ähnlichem Namen oder Adresse hätte adressiert sein können, muss man den Absender informieren. Früher war dazu ein eingeschriebener Brief nötig, heute tut’s ein Mail. Darin setzt man dem Absender eine Frist zur Abholung.

    Geregelt ist dies im Gesetz. Gemäss Art. 6a Obligationenrecht stellt die Zusendung von unbestellten Sachen keinen Antrag dar. Deshalb kommt kein Vertrag zustande.

Weitere Informationen auf Konsumentenschutz.ch

Kassensturz, 12.10.21, 21:05 Uhr

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