Im Frühling erhielten 50'000 Sportschützinnen und -schützen vom Schweizer Schiesssportverband SSV ihren neuen Mitgliederausweis. Dieser ist neu zugleich eine Gratis-Kreditkarte.
Das störte zahlreiche Schützinnen und Schützen. Sie kritisierten, dass ihre Daten an die Kartenanbieterin weitergegeben worden waren und dass die Karte ohne ihre Zustimmung ausgestellt worden sei. Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» und beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB gingen zahlreiche Beschwerden ein.
Der EDÖB kritisiert nun das Vorgehen des SSV und hat mit diesem Massnahmen vereinbart. Der Verband habe die Daten nicht nur als Auftrag zur Datenbearbeitung weitergegeben, um die Mitgliederkarten herzustellen, hält der Datenschutzbeauftragte fest. Es handle sich auch «um eine Datenbekanntgabe an den Kreditkartenanbieter, da dieser die Daten auch für seine eigenen Zwecke verwenden will und wird.»
«Dem Transparenzgebot nicht entsprochen»
Eine solche Datenbekanntgabe muss gemäss den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes geschehen. Der SSV hat denn auch 2016 in seinen Statuten festgeschrieben, dass er Mitgliederdaten zu kommerziellen Zwecken weitergeben kann. Zudem haben die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit, einer Weitergabe zu widersprechen.
Dies sieht der Datenschutzbeauftragte positiv: «Der SSV hat damit grundsätzlich den Boden für die kommerzielle Nutzung der Mitgliederdaten geschaffen.» Dennoch sieht er ein Problem.
Die einzelnen Mitglieder der Vereine konnten deshalb nur mit erheblichen Schwierigkeiten von dieser Regelung Kenntnis nehmen und ihr Widerspruchsrecht entsprechend geltend machen.
Diese Bestimmung sei so nur in den Statuten des Dachverbandes enthalten, kritisiert der Datenschutzbeauftragte. Die Statuten der 36 angeschlossenen Verbände und der über 2000 Vereine würden aber meist keine analoge Regelung beinhalten, sondern verwiesen nur generell auf die Statuten des SSV.
«Die einzelnen Mitglieder der Vereine konnten deshalb nur mit erheblichen Schwierigkeiten von dieser Regelung Kenntnis nehmen und ihr Widerspruchsrecht entsprechend geltend machen.» Deshalb kommt der EDÖB zum Schluss, «dass die Datenbekanntgabe des SSV an den Kreditkartenanbieter dem datenschutzrechtlichen Transparenzgebot nicht entsprochen hat.»
SSV muss Mitglieder nochmals informieren
Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb zusammen mit dem Schiesssportverband Massnahmen beschlossen, wie er auf Anfrage von «Espresso» mitteilt: «Die Schützinnen und Schützen werden vom Verband via Webseite, Newsletter und Mitgliederzeitschrift noch einmal über die Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken informiert und können ihr Widerspruchsrecht in Bezug auf diese kommerzielle Nutzung mit einer einfachen Mitteilung an den Verband kundtun.»
Der SSV stelle sicher, dass der Kreditkartenanbieter die Daten der Mitglieder, die nur eine Mitglieder- und keine Kreditkarte wünschen, «separat behandelt und nicht für seine eigenen Zwecke, wie beispielsweise Marketing oder Angebotsunterbreitung, nutzt.» Wer ganz auf die Mitgliederkarte in Kreditkartenform verzichten wolle, könne sich bei Anlässen weiterhin mit der Mitgliedsnummer und einem normalen Identitätsausweis legitimieren.