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Tanzender Hochdruckschlauch sorgt für teure Dellen
Aus Espresso vom 20.11.2019. Bild: zvg
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 39 Sekunden.
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Panne in der Waschanlage Tanzender Hochdruckschlauch sorgt für teure Dellen

Ein Hochdruckschlauch macht sich in einer «Stützliwäsche» selbstständig. Die Folge: Teure Beulen am Wagen. Wer zahlt das?

Es ist eine schräge Szene, die sich in einer Selbstbedienungs-Autowaschanlage im St. Galler Rheintal abspielt: Nachdem der Kunde das Geld eingeworfen und den Startknopf gedrückt hat, löst sich der blaue Hochdruck-Schlauch wie von Zauberhand aus der Halterung und beginnt wie ein Berserker in der Box auf und ab, hin und her zu schlingern. Der Kunde fährt danach den Wagen raus, drückt erneut den Startknopf und dokumentiert die Szene auf Video.

Video
Zuschauer-Video: Spritzpistole macht sich selbstständig.
Aus Kassensturz vom 19.11.2019.
abspielen. Laufzeit 21 Sekunden.

Betreiber schiebt Schuld auf Kunden ab

Die Folge: Dellen am Auto. Kostenpunkt: Über 2500 Franken. Ein Fall für die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Betreibers. Doch dieser – ein Mann aus der Region, der nur diese Anlage mit fünf Waschboxen führt – will nichts davon wissen. So etwas sei in all den Jahren, in denen er diese Anlage führe, noch nie passiert.

Der Betreiber schiebt die Schuld daher auf den Kunden. Dieser habe die Anlage falsch manipuliert. So etwas sei noch nie passiert. Der Kunde, von Beruf Ingenieur, weist die Anschuldigung von sich. Er habe sein Auto schon x-fach dort gewaschen, erzählt er dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Für ihn ist klar: «Die Lanze darf sich im Normalfall nicht von alleine aus der Führung lösen.»

Fachleute sehen den Betreiber in der Pflicht

Und genau deswegen, wäre in diesem Fall eigentlich auch der Betreiber der Anlage haftbar, sagen Rechts- und Versicherungsexperten. «Wenn ich in so eine Anlage hineinfahre, kann ich erwarten, dass sie ungefährlich ist», sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Auch für Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher ist es nicht sauber, wie sich der Betreiber dieser Waschanlage aus der Affäre zieht. Was dem Kunden passiert sei, liege klar ausserhalb des «courant normal».

Der Kunde hat den Fall unterdessen seiner Versicherung gemeldet und sitzt nun auf einem Selbstbehalt von 1000 Franken. Die SRF-Rechtsexpertin empfiehlt: Nochmals mit dem Betreiber reden, ansonsten allenfalls auf dem Rechtsweg um Schadenersatz streiten.

Bei neuem Test kein tanzender Schlauch mehr

Ob er soweit gehen will, weiss der Kunde noch nicht. Vor wenigen Tagen kehrte er aber nochmals in dieselbe Box zurück. Offensichtlich wurde der Schlauch zumindest teilweise erneuert – und diesmal gab es keinen wilden Tanz. Das Ding blieb schön brav solange in der Halterung, bis man es herauszog.

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