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Nun verlangt auch der Versandhändler Kontoführungsgebühren
Aus Espresso vom 28.04.2022. Bild: Imago
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Ratenzahlung Ackermann Versand kassiert fragwürdige Kontoführungsgebühr

Wer einen Kleiderkauf bei Ackermann in Raten abstottert, bezahlt zusätzlich zum Zins Gebühren für die Kontoführung.

«Wozu eine Kontoführungsgebühr? Ackermann ist doch keine Bank!», kritisiert ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Der Mann hat entdeckt, dass der Ackermann Versand bei Ratenzahlung zum Zins monatlich noch drei Franken für die Kontoführung berechnet.  

Zur Höhe des Zinses schreibt das Versandhaus auf seiner Homepage: «Der effektive Jahreszinssatz orientiert sich an der Regelung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit und entspricht 10 Prozent (gesetzlicher Höchstzins).» 

Wozu also noch eine Kontoführungsgebühr?  

«Die Gebühr deckt die Aufwände und Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreditierung, der Führung des Kreditkontos, der Administration von monatlichen Zins- und Rückzahlungen sowie dem Versand des monatlichen Kontoauszugs anfallen.» Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auszug elektronisch oder per Post verschickt wird.  

Ein Verzicht auf den Erhalt der Kontoauszüge ist nicht vorgesehen, weil damit monatlich der zu bezahlende Mindestbetrag an die Kundinnen und Kunden kommuniziert wird.
Autor: Ackermann Versand

Und im Gegensatz zu einer Bank, kann man den Auszug von Ackermann nicht abbestellen und so Gebühren sparen: «Ein Verzicht auf den Erhalt der Kontoauszüge ist nicht vorgesehen, weil damit monatlich der zu bezahlende Mindestbetrag an die Kundinnen und Kunden kommuniziert wird.» Dieser könne sich durch Nachkäufe oder Retouren jederzeit ändern.  

Üblich ist eine Kontoführungsgebühr bei Onlinehändlern nicht, wenn man eine Teilzahlungsoption wählt. «Espresso» hat eine solche in einer Stichprobe nur noch bei Jelmoli und Quelle gefunden. Die beiden Firmen gehören zum selben Konzern wie Ackermann. 

Rechtsanwalt findet Begründung fragwürdig

Spezialisierte Rechtsanwälte beurteilen die Kontoführungsgebühr kritisch. Wenn jemand einen Einkauf ab 500 Franken in Raten abzahlt, gelte dies rechtlich als Konsumkredit mit einem maximalen Jahreszins von 10 Prozent, sagt Olivia Nyffeler, Anwältin bei der Berner Schuldenberatung: «Zu diesem Jahreszins sind laut Gesetz sämtliche Kosten zu rechnen, die der Konsument tragen muss.» Insofern stelle sich die Frage, ob die drei Franken für die Kontoführung dazuzurechnen seien. 

Es wäre spannend, wenn ein Gericht dies prüfen würde. Letztlich geht es darum, was man in den AGB wo verstecken darf.
Autor: Martin Steiger Rechtanwalt

Ackermann beruft sich in seiner Stellungnahme auf einen anderen Artikel: «Laut Konsumkreditgesetz ist es zulässig, Kontoführungs- und Transaktionsgebühren nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen.» 

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Rechtanwalt Martin Steiger, spezialisiert auf das Recht im digitalen Raum, findet diese Begründung fragwürdig. Er kritisiert auch, dass Ackermann die Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecke: «Es wäre spannend, wenn ein Gericht dies prüfen würde. Letztlich geht es darum, was man in den AGB wo verstecken darf.» Denn letztlich seien dies einfach weitere Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. 

Ackermann verschleiert wahre Kosten 

Die beiden Anwälte bemängeln weiter, dass Ackermann in seinem Online-Raten-Rechner für Teilzahlungen die Kontoführungsgebühren nicht berücksichtige. Dabei können diese ins Geld gehen, rechnet Olivia Nyffeler vor. Wenn jemand Kleider für 750 Franken kaufe und in 59 Monatsraten abzahle, koste dies gemäss Raten-Rechner von Ackermann 946.20 Franken. «Rechnet man 59 mal drei Frankendazu, bezahlt man total fast 50 Prozent mehr als der ursprüngliche Preis.» Die wahren Kosten würden verschleiert. 

Das sind also häufig Leute, die sowieso geschützt werden müssten, weil sie auf der schwächeren Seite der Gesellschaft unterwegs sind.
Autor: Martin Steiger Rechtanwalt

Anwalt Martin Steiger stört an der Kontoführungsgebühr noch etwas Grundsätzliches. Wer Kleider auf Raten zahlen muss, hat vermutlich wenig Geld: «Das sind also häufig Leute, die sowieso geschützt werden müssten, weil sie auf der schwächeren Seite der Gesellschaft unterwegs sind.» 

Espresso, 28.04.22, 08:13 Uhr

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