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Vorsicht – 1. August So schützen Sie sich vor Unfällen

Der 1. August steht vor der Türe. Bald wird hierzulande wieder Feuerwerk gezündet. Das verläuft nicht immer glimpflich.

280 Unfälle mit Feuerwerk gibt es in der Schweiz jedes Jahr, und rund die Hälfte dieser Unfälle ereignen sich an den Tagen um den Nationalfeiertag, den 1. August. Männer verletzten sich mit Feuerwerk viel öfter als Frauen. Zahlen zu Kinder-Unfällen gibt es nicht.

Vor allem beim Anzünden von Raketen, Böllern und anderen Feuerwerkskörpern komme es zu Unfällen, schreiben die Beratungsstellen für Unfallverhütung (BFU), die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) und die Suva in einer gemeinsamen Mitteilung.

  • Sicherheitsabstand einhalten

Zwischen 2011 und 2015 kamen zwei Personen bei Feuerwerk-Unfällen ums Leben. Hauptsächliche Unfallursachen sind Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Experten raten, sich Blindgängern, die nach dem Anzünden nicht losgegangen sind, erst nach zehn Minuten zu nähern und sie nicht noch einmal anzuzünden.

Feuerwerk sollte auf stabilem Untergrund und mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Häusern abgebrannt werden. Kinder sollten ferngehalten werden. Sie dürften nur Feuerwerk abbrennen, das für ihr Alter freigegeben sei. Für den Notfall sollten Löschmittel bereitgehalten werden.

  • Streit unter Nachbarn vermeiden

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hält Tipps bereit, um Streit unter Nachbarn wegen Feuerwerk und Fahnen zu vermeiden. Feuerwerk darf am 1. August – und nur dann – trotz gesetzlicher Nachtruhe bis Mitternacht abgebrannt werden. Anwohner müssen den Lärm tolerieren, soweit dieser das «übliche Mass» nicht überschreitet.

Wer an der Fassade oder an der Aussenseite des Balkons eines Mehrfamilienhauses eine Fahne aufhängen will, müsste strenggenommen die Erlaubnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Nur an den Tagen um den 1. August und «aufgrund der Bedeutung des Tages» ist die Fahne jedoch zu tolerieren.

  • 360 Tonnen Feinstaub wegen Feuerwerk

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schätzt, dass in der Schweiz jedes Jahr rund 2000 Tonnen Feuerwerkskörper verkauft werden; davon etwa 500 Tonnen pyrotechnische Feuerwerksätze. Beim Abbrennen würden 360 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Metallverbindungen, die dem Feuerwerk seine Farbe geben, gelangen als Niederschlag in Gewässer und Böden, verursachen dort laut Bafu aber eine geringe Belastung.

Wird Feuerwerk gezündet, entstehen lokal beträchtliche Mengen an Feinstaub. Bei wenig Wind könne dies bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden und Husten führen. Wer an Erkrankungen der Atemwege oder Kreislauferkrankungen leidet, soll sich deshalb nicht in unmittelbare Nähe von Feuerwerken begeben.

  • Erhebliche Waldbrandgefahr

Das Bafu weist ausserdem auf die Brandgefahr in Wäldern und in der Nähe von Wäldern hin. In einigen Gebieten im Wallis, im Tessin und in Graubünden herrscht trotz des Regens der vergangenen Wochen erhebliche Waldbrandgefahr. Allgemeine Feuerverbote bestehen nicht. Gemeinden können jedoch Weisungen erlassen, die es zu beachten gilt.

Der Flughafen Zürich passt wegen Feuerwerk sein Landeregime an: Am Dienstag, dem 1. August, wird der Flughafen auch von Norden her angeflogen, weil die Anflugswege von Osten und Süden durch Feuerwerk beeinträchtigt werden könnten, wie die Flughafen Zürich AG mitteilte. Der Anflug über süddeutsches Gebiet wäre normalerweise ab 21 Uhr nicht mehr möglich.

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