Zum Inhalt springen

Header

Audio
Espresso Rechtsmitteli: Vorsicht vor Rundum-Sorglospaketen
Aus Espresso vom 22.07.2021. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.
Inhalt

Stornierungen und Umbuchungen Reise-Sorglospakete: Ferien ohne Risiko?

Stornierung oder Umbuchung bis kurz vor Abreise möglich. Tönt super. Aber aufgepasst: Der Teufel steckt im Detail.

Viele Reiseveranstalter bieten dieses Jahr sogenannte «Rundum-Sorglospakete» an. Aber aufgepasst: Nicht bei allen Veranstaltern wird vor der Buchung klar angezeigt, ob das Sorglospaket auch für die gewünschte Reise gilt.

Deshalb das Kleingedruckte genau lesen und sich Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten für die gebuchte Reise bestätigen lassen. Und: Nicht bei allen Sorglospaketen ist eine Stornierung oder Umbuchung kostenfrei. Während einzelne Anbieter Gebühren von rund 100 Franken verrechnen, verzichten andere Anbieter darauf, wenn die Kundin einen Gutschein akzeptiert, statt auf Barauszahlung zu beharren.

Beachten Sie auch, was bei diesen Sorglospaketen in den folgenden Szenarien gilt:

  • Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil im Ferienland die Fallzahlen ansteigen: Für Stornierungen oder Umbuchungen gelten nicht bei allen Veranstaltern die gleichen Fristen. Wollen Sie stornieren oder umbuchen, weil im Ferienland die Fallzahlen wieder ansteigen, müssen Sie die Fristen im Kleingedruckten beachten: Bei einzelnen Paketen können Reisen zum Beispiel  bis 14 Tage vor der Abreise, bei anderen bis 21 Tage vor Abreise storniert oder umgebucht werden.
  • Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil das Ferienland vor der Abreise auf die Quarantäne-Liste kommt: In diesen Fällen können Reisen bei den meisten Anbietern bis 24 Stunden oder spätestens am Vortag der Abreise storniert oder umgebucht werden.
  • Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil Sie vor der Abreise selbst erkranken: Dieser Fall ist über ein «Sorglospaket» nicht gedeckt, sondern ausschliesslich über eine Reiseversicherung. Aber Vorsicht: Ein positives Testresultat gilt nicht als Krankheit und ist somit nicht versichert. Bei den meisten Versicherungen ist ebenfalls nicht gedeckt, wenn vor der Abreise nahe Angehörige an Covid erkranken und Sie deshalb stornieren wollen.  
  • Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil Sie vor der Abreise in Quarantäne müssen: Dieser Fall ist nur über eine Reiseversicherung gedeckt. Doch die Bestimmungen der einzelnen Versicherungen sind unterschiedlich: Manche Gesellschaften schliessen Kostenübernahmen im Zusammenhang mit Covid bei Neuabschlüssen aus, andere leisten nur, wenn die betroffene Person nicht nur positiv getestet, sondern auch tatsächlich krank wird. 
  • Sie werden in den Ferien krank: Kosten für medizinische Leistungen vor Ort oder für eine vorzeitige Rückreise sind bei allen Versicherungen im Rahmen der Personen-Assistance gedeckt, wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Bei einer Covid-Erkrankung zahlen einige Reiseversicherungen aber nur, wenn beispielsweise das Zielland bei der Abreise nicht auf der Warnliste war. Bei anderen Gesellschaften muss die Kundin die Covid-Erkrankung durch ein Testresultat belegen können.

«Rechtsmitteli»: Die juristische Notfallapotheke für Ihre Ferien

Box aufklappen Box zuklappen
Koffer mit Paragraphen-Symbol am Strand
Legende: Colourbox/Collage SRF

Die juristische Notfallapotheke von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner enthält «Rechtsmitteli» gegen Ferienfrust. Hier geht's zur Übersicht.

Audio
Sport-Uhr Fitbit sorgt für Ärger bei Migros-Kunden
aus Espresso vom 22.07.2021. Bild: Imago Images
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 24 Sekunden.

Espresso, 22.07.21, 08:13 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel