Zum Inhalt springen

Todesanzeigenportal Trauerseite veröffentlicht weiterhin Adressen von Angehörigen

Todesanzeigenportal.ch veröffentlicht Todesanzeigen inklusive Traueradressen – Angehörige wissen meist nichts davon.

Die Famads AG hat ein nicht alltägliches Geschäftsmodell: Das Unternehmen mit Sitz in Biel betreibt die Internetseite Todesanzeigenportal.ch. Auf dieser werden Todesanzeigen aus der ganzen Schweiz veröffentlicht, wobei die Angehörigen der Verstorbenen meist nichts davon wissen. Denn die Famads AG sucht die Todesanzeigen aus allen möglichen anderen Quellen zusammen, um sie auf ihrem Todesanzeigenportal ebenfalls zu veröffentlichen. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete 2018 darüber .

Auf publizierten Inseraten sollen keine Traueradressen mehr verfügbar sein bzw. allfällige Adressen sollen geblurred werden. […] Dieser Prozess ist noch nicht ganz abgeschlossen, vor Ende Jahr sollten aber alle Inserate entsprechend bearbeitet sein.
Autor: Famads AG

Das Veröffentlichen beziehungsweise die Weiterverbreitung von Todesanzeigen ist ohne Zustimmung der Angehörigen heikel, da oftmals deren Wohnadresse (Traueradresse) ersichtlich ist. Wozu das führen kann, zeigte im Herbst 2021 ein Bericht des «Kassensturz» . Die Famads AG beteuerte damals, die Traueradressen künftig unkenntlich zu machen: «Auf publizierten Inseraten sollen keine Traueradressen mehr verfügbar sein bzw. allfällige Adressen sollen geblurred werden. […] Dieser Prozess ist noch nicht ganz abgeschlossen, vor Ende Jahr sollten aber alle Inserate entsprechend bearbeitet sein.»

Versprechen nicht umgesetzt

Nun zeigt sich: Die Famads AG hat dieses Versprechen bislang nur halbherzig umgesetzt, obwohl «Ende Jahr» längst vorbei ist. Weiterhin ist auf zahlreichen Anzeigen die Traueradresse einsehbar. Auf Anfrage teilt das Unternehmen mit, dass bis anhin etwa die Hälfte der Anzeigen bearbeitet worden sei, «weitere werden nun laufend hinzukommen».

Es wird voraussichtlich aber auch in Zukunft nicht so sein, dass die Adressen überall geblurred sein werden, da viele Inserenten die Traueradresse bewusst veröffentlicht haben möchten.
Autor: Famads AG

Bemerkenswert: Anders als noch im Herbst 2021 angekündigt, sollen nun offenbar nicht mehr alle Inserate bearbeitet werden: «Es wird voraussichtlich aber auch in Zukunft nicht so sein, dass die Adressen überall geblurred sein werden, da viele Inserenten die Traueradresse bewusst veröffentlicht haben möchten.» Die Anzeigen seien auch an anderen Orten im Internet auffindbar und dort seien die Adressen auch nicht unkenntlich gemacht.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Geht Famads von automatischer Zustimmung aus?

Es scheint, als stelle sich das Unternehmen auf den Standpunkt: Wenn Angehörige zum Beispiel einer Zeitung gestatten, eine Todesanzeige auch auf dem Trauerportal ebendieser Zeitung zu publizieren, dann gilt diese Zustimmung automatisch auch für die Publikation auf dem Todesanzeigenportal der Famads AG. Auf eine entsprechende Rückfrage der Redaktion blieb die Famads AG eine klare Antwort schuldig. Es hiess einzig, dass eine Mehrheit der Schweizer Todesanzeigen online verfügbar sei. Durch die «technisch bewusste Aufbereitung für Suchmaschinen» würden zum Beispiel Verlage dafür sorgen, «dass die Inserate weiterverbreitet werden».

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es heikel, wenn Angehörige nicht darüber informiert sind, wo eine Todesanzeige überall erscheint. Zwar handelt es sich bei Wohnadressen nicht um besonders schützenwerte Daten im Sinne des Gesetzes. Dennoch ist das Büro des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) der Meinung, dass Angehörige die Möglichkeit haben müssen, der Publikation der Todesanzeige auf dem entsprechenden Portal widersprechen zu können. Und das setzt voraus, dass sie über die Veröffentlichung informiert sind, bevor die Anzeige dort online gestellt wird.

Espresso, 07.03.22, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel