Seit einigen Jahren erhalten Neulenkerinnen und Neulenker den Fahrausweis vorerst nur auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Innerhalb des ersten Jahres muss man einen sogenannten Weiterausbildungs-Kurs (WAB-Kurs) absolvieren. Entsprechende Angebote gibt es im ganzen Land. Die Teilnehmenden lernen dort sicheres und umweltfreundliches Fahren und üben beispielsweise die Vollbremsung. Wer die obligatorische Weiterbildung versäumt, riskiert eine Busse.
Beim Einfädeln knallt es
Just an einem solchen Weiterbildungstag passiert es: Bei einer Übung – eine Acht fahren mit Einfädeln – stösst eine Neulenkerin, die sich für diesen Tag das Auto ihrer Mutter ausgeliehen hat, mit einem anderen Auto zusammen. Sie sei schuld gewesen, gibt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» unumwunden zu. Beide Fahrzeuge haben einen Blechschaden.
Die Haftpflicht-Versicherung der Mutter der Teilnehmerin zahlt den Schaden am anderen Wagen bei einem Selbstbehalt von 1000 Franken.
Zweiter Selbstbehalt an die Vollkasko des Veranstalters
Später erhält sie aber vom Kursveranstalter nochmals eine Rechnung: Erneut 1000 Franken Selbstbehalt. «Das hat mich doch ziemlich verwirrt», erzählt die junge Frau. Sie hakt beim Kursveranstalter nach. Statt einer schlüssigen Erklärung schickt er ihr eine Mahnung und droht mit der Betreibung, falls sie die 1000 Franken nicht zahlen sollte. Sie zahlt.
Weil zwei Autos beschädigt wurden und zwei Versicherungen gezahlt haben, fällt auch zweimal ein Selbstbehalt an
Der Veranstalter sei grundsätzlich im Recht, erklärt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Der zweite Selbstbehalt ist nämlich der Vollkasko-Versicherung des Veranstalters geschuldet. Diese hat den Schaden am Auto der Teilnehmerin übernommen und gemäss ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen ebenfalls einen Selbstbehalt von 1000 Franken eingefordert. «Weil zwei Autos beschädigt wurden und zwei Versicherungen gezahlt haben, fällt auch zweimal ein Selbstbehalt an», erklärt die Rechtsexpertin.
Das Gleiche sei auch ausserhalb eines solchen Kurses möglich, wenn man zum Beispiel beim Parkieren ein anderes Auto beschädige. Auch dann könne es sein, dass man zweimal einen Selbstbehalt bezahlen müsse.
Wenn so etwas passiert, versuchen wir aber, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden
Kaum Unfälle, Kulanz ist möglich
Unfälle in WAB-Kursen seien sehr selten, sagt Hansulrich Kuhn, Geschäftsführer der IG WAB-Kurse und selbst Veranstalter solcher Weiterbildungen. Welche Bedingungen konkret gelten würden, stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der einzelnen Veranstalter. Meist seien die Teilnehmenden automatisch versichert, mit einem Selbstbehalt. «Wenn so etwas passiert, versuchen wir aber, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden», so Kuhn. Bislang habe er noch keine Streitigkeiten wegen eines solchen Unfalls erlebt.
Es gebe aber auch Fälle, wo es schwierig werde mit der Kulanz: Dann etwa, wenn es kracht, weil sich die Teilnehmenden nicht an die Anweisungen der Kursleitung gehalten oder sich sonst schlecht aufgeführt hätten.