Zum Inhalt springen

Unfall im Neulenkerkurs Ein Blechschaden – zweimal 1000 Franken Selbstbehalt

Eine Neulenkerin stösst in einem Kurs mit einem anderen Auto zusammen. Trotz Versicherung, wird das teuer für sie.

Seit einigen Jahren erhalten Neulenkerinnen und Neulenker den Fahrausweis vorerst nur auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Innerhalb des ersten Jahres muss man einen sogenannten Weiterausbildungs-Kurs (WAB-Kurs) absolvieren. Entsprechende Angebote gibt es im ganzen Land. Die Teilnehmenden lernen dort sicheres und umweltfreundliches Fahren und üben beispielsweise die Vollbremsung. Wer die obligatorische Weiterbildung versäumt, riskiert eine Busse.

Beim Einfädeln knallt es

Just an einem solchen Weiterbildungstag passiert es: Bei einer Übung – eine Acht fahren mit Einfädeln – stösst eine Neulenkerin, die sich für diesen Tag das Auto ihrer Mutter ausgeliehen hat, mit einem anderen Auto zusammen. Sie sei schuld gewesen, gibt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» unumwunden zu. Beide Fahrzeuge haben einen Blechschaden.

Die Haftpflicht-Versicherung der Mutter der Teilnehmerin zahlt den Schaden am anderen Wagen bei einem Selbstbehalt von 1000 Franken.

Was tun bei einem Unfall?

Box aufklappen Box zuklappen

Wenn man den Versicherungsaspekt in den Vordergrund rückt, lohnt es sich, Unfallsituation und Schäden an den Fahrzeugen sofort zu fotografieren. Ein Unfallprotokoll ist auszufüllen und man sollte den Schaden umgehend bei der Versicherung melden. Ist jemand verletzt, müsse man zwingend die Polizei rufen, sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Auch wenn die Verletzungen nur leicht seien.

Zweiter Selbstbehalt an die Vollkasko des Veranstalters

Später erhält sie aber vom Kursveranstalter nochmals eine Rechnung: Erneut 1000 Franken Selbstbehalt. «Das hat mich doch ziemlich verwirrt», erzählt die junge Frau. Sie hakt beim Kursveranstalter nach. Statt einer schlüssigen Erklärung schickt er ihr eine Mahnung und droht mit der Betreibung, falls sie die 1000 Franken nicht zahlen sollte. Sie zahlt.

Weil zwei Autos beschädigt wurden und zwei Versicherungen gezahlt haben, fällt auch zweimal ein Selbstbehalt an
Autor: Gabriela Baumgartner SRF-Rechtsexpertin

Der Veranstalter sei grundsätzlich im Recht, erklärt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Der zweite Selbstbehalt ist nämlich der Vollkasko-Versicherung des Veranstalters geschuldet. Diese hat den Schaden am Auto der Teilnehmerin übernommen und gemäss ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen ebenfalls einen Selbstbehalt von 1000 Franken eingefordert. «Weil zwei Autos beschädigt wurden und zwei Versicherungen gezahlt haben, fällt auch zweimal ein Selbstbehalt an», erklärt die Rechtsexpertin.

Das Gleiche sei auch ausserhalb eines solchen Kurses möglich, wenn man zum Beispiel beim Parkieren ein anderes Auto beschädige. Auch dann könne es sein, dass man zweimal einen Selbstbehalt bezahlen müsse.

Fahrschule: Oft umfangreiche Deckung

Box aufklappen Box zuklappen

Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist in der Fahrschule vor allem die Lehrperson in der Pflicht. Sie muss dafür sorgen, dass die Fahrstunde gefahrlos durchgeführt werden kann und nichts passiert.
Was genau gelte bezüglich Versicherungsdeckung der Fahrlernenden und einem allfälligen Selbstbehalt, sei in den jeweiligen AGB der Anbieter geregelt. Es lohne sich, diese genau zu studieren, empfiehlt Michael Gehrken, Präsident des Schweizerischen Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrerverbandes.
Grundsätzlich biete das Gros der Fahrschulen den Lernenden aber eine umfassende Deckung an, inklusive Übernahme des Selbstbehalts und allfälliger Heilungskosten, so Gehrken. Das habe aber seinen Preis, sprich: Der günstigste Anbieter sei meist nicht der mit der besten Versicherung.

Wenn so etwas passiert, versuchen wir aber, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden
Autor: Hansulrich Kuhn Geschäftsführer der IG WAB-Kurse

Kaum Unfälle, Kulanz ist möglich

Unfälle in WAB-Kursen seien sehr selten, sagt Hansulrich Kuhn, Geschäftsführer der IG WAB-Kurse und selbst Veranstalter solcher Weiterbildungen. Welche Bedingungen konkret gelten würden, stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der einzelnen Veranstalter. Meist seien die Teilnehmenden automatisch versichert, mit einem Selbstbehalt. «Wenn so etwas passiert, versuchen wir aber, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden», so Kuhn. Bislang habe er noch keine Streitigkeiten wegen eines solchen Unfalls erlebt.

Es gebe aber auch Fälle, wo es schwierig werde mit der Kulanz: Dann etwa, wenn es kracht, weil sich die Teilnehmenden nicht an die Anweisungen der Kursleitung gehalten oder sich sonst schlecht aufgeführt hätten.

Ihre Meinung ist gefragt!

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: SRF

Was halten Sie von dieser Geschichte? Hatten Sie auch schon schwierige Versicherungs-Geschichten? Schreiben Sie uns!

Espresso, 22.10.21, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel