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Post will 120 Franken Zollgebühr für gebrauchte Sonnenbrille
Aus Espresso vom 24.11.2020. Bild: keystone/symbolbild
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Verzollungskosten Post will 120 Franken Zollgebühr für gebrauchte Sonnenbrille

Ein Mann vergisst in den Ferien in Österreich seine Sonnenbrille und lässt sie nachschicken. Doch das wird teuer.

Einmal im Jahr verbringt ein Mann aus dem Kanton Aargau ein paar unbeschwerte Tage mit seinen Kollegen auf einer Alp in Vorarlberg (Österreich). Die Gruppe geht dort fischen – so auch im letzten Spätsommer. Wieder zu Hause bemerkt der Mann, dass er seine teure Sonnenbrille mit Korrektur im Gasthaus hat liegen lassen. Der Wirt schickt sie ihm nach. Der Kunde holt sie auf der Post ab und glaubt es kaum: Die Post berechnet ihm für die Verzollung rund 120 Franken – für seine eigene, gebrauchte Sonnenbrille.

«Das lasse ich mir nicht bieten»

«Das ist Willkür, was die Post hier macht. Das lasse ich mir nicht bieten», findet der Kunde und schickt seine Kritik auch als eingeschriebenen Brief der Postverzollungsstelle Urdorf (ZH). Als er keine Reaktion erhält, doppelt er mit einem zweiten Einschreiben nach. Wieder nichts. Danach wendet er sich ans SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Das Nachsenden gebrauchter Ware zieht keine Verzollungsgebühren nach sich, wenn alles richtig deklariert ist.
Autor: Jacqueline Bühlmann Medienstelle Post

Post: «Offensichtlich ein Fehler»

«Espresso» hakt bei der Medienstelle der Post nach. Es geht nicht lange und Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann meldet sich: «Hier ist bei der Postverzollung offensichtlich ein Fehler passiert.» Das Nachsenden gebrauchter Ware ziehe keine Verzollungsgebühren nach sich, wenn alles richtig deklariert sei. Und in diesem Fall sei alles richtig gemacht worden. Man werde dem Kunden deshalb die 120 Franken zurückzahlen.

Höhere Freigrenze bei Geschenken

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Bei Geschenksendungen aus dem Ausland in die Schweiz ist die Freigrenze höher als bei normalen Importsendungen: Sie liegt bei 100 Franken statt 65 Franken. Wer also ein Geschenkpaket erhält, dessen Inhalt im Wert teurer ist als 100 Franken, muss Verzollungsabgaben bezahlen, unterhalb dieses Betrags fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Ausgenommen von dieser Regelung sind laut Internetseite der Post Alkohol- und Tabaksendungen. Diese Ware wird in jedem Fall verzollt. Und auch in jedem Fall muss die Ware korrekt deklariert werden. Tauchen Fehler auf, gehe sie in einen «Abklärungsprozess», schreibt die Post.

Der entsprechende Deklarationsschein liegt «Espresso» vor. Der Wirt des österreichischen Alpgasthofes hat dabei unter anderem den ungefähren Wert der Sonnenbrille mit 1000 Franken angegeben. Und unter «Art der Sendung» und «Anderes» hat er auch den Hinweis «Im Urlaub vergessen» notiert. Ein solcher Hinweis sei wichtig, sagt die Post-Sprecherin.

In diesem Fall müssen ihn die Verzollungsmitarbeiter überlesen haben, denn sie haben das Paket behandelt, als ob es sich um eine neue, aus dem Ausland importierte Ware handelte. Hier beginnt bei vielen Gütern ab einem Wert von 65 Franken der «Gebührenzähler» zu laufen. Laut Rechnung gingen sie im vorliegenden Fall vom angegebenen Warenwert von 1000 Franken aus und berechneten für die Verzollung drei Prozent des Warenwertes, dazu 11,50 Franken und 7,7 Prozent Mehrwertsteuer, ebenfalls auf Basis des Warenwertes.

Kundendienst für Probleme die bessere Adresse

Die Post entschuldigt sich auch dafür, dass der Kunde auf seine eingeschriebenen Briefe an die Postverzollung keine Antwort bekommen hat. Offensichtlich sei die Verzögerung da passiert, so Bühlmann. Grundsätzlich sei aber auch bei Fragen zur Postverzollung der allgemeine Kundendienst der Post die bessere Adresse: «Dort werden diese Fragen schnellstmöglich beantwortet.»

Espresso, 24.11.2020, 8.13 Uhr

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