Einmal im Jahr verbringt ein Mann aus dem Kanton Aargau ein paar unbeschwerte Tage mit seinen Kollegen auf einer Alp in Vorarlberg (Österreich). Die Gruppe geht dort fischen – so auch im letzten Spätsommer. Wieder zu Hause bemerkt der Mann, dass er seine teure Sonnenbrille mit Korrektur im Gasthaus hat liegen lassen. Der Wirt schickt sie ihm nach. Der Kunde holt sie auf der Post ab und glaubt es kaum: Die Post berechnet ihm für die Verzollung rund 120 Franken – für seine eigene, gebrauchte Sonnenbrille.
«Das lasse ich mir nicht bieten»
«Das ist Willkür, was die Post hier macht. Das lasse ich mir nicht bieten», findet der Kunde und schickt seine Kritik auch als eingeschriebenen Brief der Postverzollungsstelle Urdorf (ZH). Als er keine Reaktion erhält, doppelt er mit einem zweiten Einschreiben nach. Wieder nichts. Danach wendet er sich ans SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Das Nachsenden gebrauchter Ware zieht keine Verzollungsgebühren nach sich, wenn alles richtig deklariert ist.
Post: «Offensichtlich ein Fehler»
«Espresso» hakt bei der Medienstelle der Post nach. Es geht nicht lange und Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann meldet sich: «Hier ist bei der Postverzollung offensichtlich ein Fehler passiert.» Das Nachsenden gebrauchter Ware ziehe keine Verzollungsgebühren nach sich, wenn alles richtig deklariert sei. Und in diesem Fall sei alles richtig gemacht worden. Man werde dem Kunden deshalb die 120 Franken zurückzahlen.
Der entsprechende Deklarationsschein liegt «Espresso» vor. Der Wirt des österreichischen Alpgasthofes hat dabei unter anderem den ungefähren Wert der Sonnenbrille mit 1000 Franken angegeben. Und unter «Art der Sendung» und «Anderes» hat er auch den Hinweis «Im Urlaub vergessen» notiert. Ein solcher Hinweis sei wichtig, sagt die Post-Sprecherin.
In diesem Fall müssen ihn die Verzollungsmitarbeiter überlesen haben, denn sie haben das Paket behandelt, als ob es sich um eine neue, aus dem Ausland importierte Ware handelte. Hier beginnt bei vielen Gütern ab einem Wert von 65 Franken der «Gebührenzähler» zu laufen. Laut Rechnung gingen sie im vorliegenden Fall vom angegebenen Warenwert von 1000 Franken aus und berechneten für die Verzollung drei Prozent des Warenwertes, dazu 11,50 Franken und 7,7 Prozent Mehrwertsteuer, ebenfalls auf Basis des Warenwertes.
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Kundendienst für Probleme die bessere Adresse
Die Post entschuldigt sich auch dafür, dass der Kunde auf seine eingeschriebenen Briefe an die Postverzollung keine Antwort bekommen hat. Offensichtlich sei die Verzögerung da passiert, so Bühlmann. Grundsätzlich sei aber auch bei Fragen zur Postverzollung der allgemeine Kundendienst der Post die bessere Adresse: «Dort werden diese Fragen schnellstmöglich beantwortet.»